Travel Risk Management: Haftungsrisiken des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland minimieren

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von Nadja Roß-Kirsch
 

Die Sicherheit von Mitarbeitern auf Geschäftsreisen ist gerade in Zeiten erhöhter Gefahrenlagen (Terrorismus, Kriegs- und Krisenregionen, steigende Kriminalitätsraten in vielen Ländern, Naturkatastrophen) sehr wichtig für international tätige Unternehmen. Denn Schadensereignisse, die zu Verlust von Eigentum oder schlimmer noch Verletzungen oder gar zum Tod des Mitarbeiters führen, können auch eine Schadensersatzpflicht zur Folge haben. In den letzten Jahren stieg das Bewusstsein, jedoch sind sich viele Firmen in Deutschland ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern noch nicht ausreichend bewusst. Sie halten kein entsprechendes Sicherheitskonzept für ein Travel Risk Management vor.
 

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber trifft allgemein und auch im Fall der Anordnung von Dienstreisen eine Fürsorgepflicht als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, was ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Zusätzlich ergeben sich Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiteren Vorschriften.
 

Den vollständigen Artikel finden Sie online bei Management Circle.
 

 zuletzt aktualisiert am 17.10.2016
 
  

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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