Neuigkeiten in der Rechnungslegung – Rückblick 2014 und Ausblick

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​Schnell gelesen:

  • Wenn wir ein aktuelles Thema für unseren Mandantenbrief suchen, greifen wir zuerst auf veröffentlichte Artikel zurück. Unsere Artikel im „Wirtschaft aktuell”, Schulungen, Seminare und Rundtische, die im Jahre 2014 nicht nur von unserer Kanzlei veranstaltet wurden, hatten ein gemeinsames Thema: Neuregelungen nach BGB- und HGB- Reformgesetz bzw. Darstellung neuer Begriffe und neuer gesetzlicher Vorschriften in der Buchführung und Bilanzierung. Im Jahre 2014 wurden darüber hinaus neue Gutachten des Tschechischen Instituts für Buchhalter und der in der Fachöffentlichkeit oft diskutierte IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) erlassen, der Arbeitskreis der tschechischen Wirtschaftsprüfer-kammer hat eine Stellungnahme zur Prüfung des Abhängigkeits-berichtes nach dem 01.01.2014 veröffentlicht.

​Unsere Themen

In den ersten Monaten des Jahres 2014 haben wir uns im „Wirtschaft aktuell” mit Nachschüssen in einer GmbH befasst und die Buchungen im Personalbereich erläutert. Im April haben wir über Gutachten Nr.  I–27 und Nr. I–28 des Tschechischen Instituts für Buchhalter über die Gewährung oder Rückzahlung von Investitionszulagen für den Erwerb von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens berichtet. Dem Gutachten  I–29 Berichtigungsbuchungen, Änderungen von Einschätzungen und Methodenwechsel des Tschechischen Instituts für Buchhalter haben wir uns in der letzten Ausgabe des Mandantenbriefes gewidmet. 
 
In übrigen Artikeln des Jahres 2014 wurden wichtige Neuregelungen wie Vorabausschüttungen, Baurecht, Bau als Bestandteil eines Grundstücks oder neue Regelungen für den Modernisierungs und Erweiterungsaufwand erläutert. 
 
Im Oktober 2014 wurde ein weiteres Thema angesprochen, das durch das BGBund HGBReformgesetz eingeführt wurde – das Aufgeld und dessen Verbuchung. Im Dezember 2014 wurde der Inhalt des Abhängigkeitsberichtes nach dem 01. Januar 2014 erläutert.
 
Neben den o.g. Themen, die mit dem BGBund HGBReformgesetz verbunden waren, kam noch ein weiteres, nicht weniger wichtiges Thema zum Vorschein  IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (November). Im Juni haben wir wichtige Feststellungen zusammengefasst, die wir bei Abschlussprüfungen treffen.
 
Übrigens, haben Sie nicht vergessen, in Ihren internen Richtlinien die aktivierungspflichtige Untergrenze für die Modernisierung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zu ändern?
 

Themen, die nicht angesprochen wurden

Im Jahre 2014 wurden noch folgende Gutachten des Tschechischen Instituts für Buchhalter erlassen:
  • I–30 Darstellungsstetigkeit in den Einzelabschlüssen der Unternehmen
  • I–31 Zwischenabschluss
      
Obwohl die Gutachten des Tschechischen Instituts für Buchhalter als Hinweise und Empfehlungen zu verstehen sind, spielen sie eine große Rolle – vor allem in den Bereichen, die in den Vorjahren gesetzlich nicht geregelt wurden und von Gesellschaften nach ihrem besten Wissen und Gewissen, jedoch nicht einheitlich behandelt wurden. Auch diese Bereiche wurden in unseren Artikeln erwähnt. Wir gehen davon aus, dass sie in diesem Jahr noch detailliert angesprochen werden.
 

Ausblick für die Rechnungslegung

Am 01.01.2016 sollte in die tschechische Rechnungslegung die Richtlinie des Parlaments und Rates (Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen) implementiert werden. Die Einführung dieser Richtlinie bzw. ihre Implementierung ins geplante Änderungsgesetz zum Rechnungslegungsgesetz  nach dem Entwurf des Ministeriums für Finanzen der Tschechischen Republik – haben wir im Nikolausseminar präsentiert. Das Änderungsgesetz rechnet mit folgenden Änderungen, mit denen unsere Mandanten in diesem und nächsten Jahr konfrontiert werden:
  1. Größengruppen von Gesellschaften
  2. Konsolidierungsgruppen
  3. Öffentliche Rechtsträger
  4. Bericht über Zahlungen an Regierungen
  5. Neue Begriffe und Formulierungen - Da diese Änderungen alle Gesellschaften verspüren, möchten wir Sie schon jetzt ansprechen, obwohl sie in der Fachöffentlichkeit noch diskutiert werden.
       
Aus Übersichtlichkeitsgründen stehen die aktuelle Fassung (bis zum 31.12.2015) in der ersten Spalte und die novellierte Fassung (ab dem 01.01.2016) in der zweiten Spalte. Die unserer Ansicht nach wichtigsten Änderungsvorschläge sind fett geschrieben: 
 

Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage

Stand bis zum 31. 12. 2015

Entwurf ab dem 01. 01. 2016​

Die Buchführung ist so auszugestalten, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage vermittelt.

Die Buchführung ist so auszugestalten, dass der Jahresabschluss verständlich ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage so vermittelt, dass sachverständige Dritte nach dem Jahresabschluss wirtschaftliche Entscheidungen treffen können.
 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Stand bis zum 31. 12. 2015​

Entwurf ab dem 01. 01. 2016​

  • Angaben über Sachverhalte, welche die Umstände zum Bilanzstichtags erläutern,
  • Angaben über Sachverhalte, die als unsichere Umstände zum Bilanzstichtag bestehen und durch die sich die Beurteilung der Finanzalge der Gesellschaft wesentlich ändert. ​
In der Buchführung sind Ereignisse zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, auch wenn sie der Gesellschaft erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden.
Treten nach dem Bilanzstichtag wesentliche Ereignisse ein, sind sie im Anhang zu erläutern und zu quantifizieren.​
 

Herstellungskosten für Erzeugnisse und unfertige Erzeugnisse und Leistungen

Stand bis zum 31. 12. 2015

Entwurf ab dem 01. 01. 2016​

Die Herstellungskosten für Erzeugnisse und unfertige Erzeugnisse und Leistungen setzen sich aus Fertigungseinzelkosten bzw. angemessenen Fertigungsgemeinkosten zusammen.

 

 

Die Herstellungskosten für Erzeugnisse und unfertige Erzeugnisse und Leistungen setzen sich aus Fertigungseinzelkosten bzw. einzeln zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten zusammen. Die Fertigungseinzelkosten enthalten Anschaffungskosten für Rohstoffe, das Entgelt für Fremdleistungen und weitere Einzelkosten, die  mit der Fertigung oder einer weiteren Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen.
 

Herstellungskosten für durch Eigenleistungen hergestellte Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

Stand bis zum 31. 12. 2015​

​Entwurf ab dem 01. 01. 2016

Die Herstellungskosten für durch Eigenleistungen hergestellte Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände setzen sich aus Fertigungseinzelkosten und angemessenen Fertigungsgemeinkosten zusammen.

 

Die Herstellungskosten für durch Eigenleistungen hergestellte Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände setzen sich aus Fertigungseinzelkosten und einzeln zuzuordnenden Fertigungsgemeinkosten zusammen. Die Fertigungseinzelkosten enthalten Anschaffungskosten für Rohstoffe, das Entgelt für Fremdleistungen und weitere Einzelkosten, die  mit der Fertigung oder einer weiteren Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen.  
  

Rückstellungen

Stand bis zum 31. 12. 2015​

Entwurf ab dem 01. 01. 2016​

Als Rückstellungen gelten Rückstellungen für Risiken und drohende Verluste, die Steuerrückstellung, Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Rückstellung für Sanierungsmaßnahmen.Zu den Rückstellungen gehören des Weiteren technische Rückstellungen und Rückstellungen nach besonderen Gesetzen.  

 

 

 

 

 

 

 

Durch Rückstellungen werden Verpflichtungen oder künftige Aufwendungen gedeckt, deren Charakter offensichtlich ist und bei denen es zum Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher ist, dass sie verursacht werden, ihre Höhe oder der Zeitpunkt der Verursachung jedoch unsicher sind. Die Aufwandsrückstellungen sind zum Bilanzstichtag nach geschätzten, in der Zukunft drohenden Aufwendungen zu bilden, die Rückstellungen für Verpflichtungen sind nach Erfüllungs-beträgen zu bemessen. Rückstellungen für Vermögensgegenstände sind unzulässig. Zu den Rückstellungen gehören darüber hinaus technische Rückstellungen und Rückstellungen nach besonderen Gesetzen.

   

Hinweis

Seit 01.01. 2015 sind alle Gesellschaften, die einen elektronischen Briefkasten haben oder prüfungspflichtig sind, verpflichtet, dem Finanzamt alle Steuererklärungen und Anzeigen über Schuldverhältnisse ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht drohen Bußgelder i.H.v. TCZK 2, im Extremfall i.H.v. TCZK 50. 
 
Um unnötige Bußgelder und Probleme zu verhindern, werden wir auch in diesem Jahr solche Themen ansprechen, die – wie wir hoffen – innovativ und nutzbringend sind.

Kontakt

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Ing. Lenka Kudrnová

Auditor (Tschechische Rep.)

+420 236 1633 20

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