Kurzmitteilungen Steuern

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​Elektronische Umsatzerfassung

 

Die Gesetze zur Einführung der elektronischen Umsatzerfassung wurden im tschechischen Gesetzblatt (Sbírka zákonů) unter den Nummern 112/2016 Sb. und 113/2016 Sb. verkündet. Zum ersten Mal sind daher die Umsätze für Unterkunfts- und Verpflegungsdienstleistungen für Dezember 2016 zu erfassen. Die Finanzverwaltung hat spezielle Internet-Seiten zur elektronischen Umsatzerfassung gebildet - www.e-trzby.cz.
 

 

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten (Lex GATCA)

 

Im tschechischen Gesetzblatt (Sbírka zákonů) wurde das Gesetz Nr. 105/2016 Sb. verkündet, mit dem das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit bei der Verwaltung der Steuern geändert wird. Das Gesetz vereinheitlicht das Vorgehen beim automatischen Informationsaustausch nach globalen Standards und hebt das Gesetz Nr. 330/2014 Sb. über den Informationsaustausch über Finanzkonten mit den USA für Zwecke der Steuerverwaltung (FATCA) sowie den § 38fa des Einkommensteuergesetzes betreffend den Zahlungsvermittler auf. Das Gesetz führt einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ein. Das Gesetz ist am Tag seiner Verkündung, d.h. am 06.04.2016 in Kraft getreten.
 
Im Einklang mit der Gesetzesnovelle veröffentlicht das tschechische Finanzministerium auf seinen Internet-Seiten ein verbindliches Verzeichnis von Vertragsstaaten und Stichtagen. Bisher wurde ein vorläufiges Verzeichnis veröffentlicht. Das Verzeichnis soll alle ca. sechs Monate aktualisiert werden.
 

 

Neue Angaben in Lohnkarten

 

Im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 105/2016 Sb., mit dem das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit bei der Verwaltung der Steuern geändert wird, werden auch Angaben in Lohnkarten steuerlich nicht Ansässiger erweitert. Neu werden in ihren Lohnkarten der Tag der Beendigung der Anstellung in Tschechien und separat auch Angaben über die Vergütungen eines Organmitglieds einer juristischen Person und über die abgezogene Steuer auf diese Vergütungen angeführt. Nach einer Übergangsbestimmung sind die neuen Angaben in den Lohnkarten ab dem Veranlagungsjahr 2017 anzuführen.
 

 

​Kommentar des Finanzministeriums zu dinglichen Lasten

 

Das tschechische Finanzministerium hat auf seinen Internet-Seiten einen Kommentar zu dinglichen Lasten nach dem 01.01.2014, d.h. nach dem Wirksamwerden des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs, veröffentlicht. Der Kommentar basiert auf der Begründungsschrift zum neuen Bürgerlichen Gesetzbuch, sein Gegenstand ist die Gliederung der dinglichen Lasten und ihre Bewertung.

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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