Kurzmitteilungen Steuern

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Internationale Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Steuern DAC IV

Aas Änderungsgesetz zum Gesetz über die internationale Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Steuern wurde auf den parlamentarischen Weg gebracht. Durch dieses Änderungsgesetz wird die als DAC IV bezeichnete EU-Richtlinie 2016/881 implementiert. Die Neuregelung gilt für tschechische Tochtergesellschaften, die  ausländischen Konzernen mit einem Umsatz von über Mio. 750 EUR gehören. Diese Konzerngesellschaften sollen verpflichtet sein, länderbezogene Berichte abzugeben, die folgende Angaben zu enthalten haben: Erträge und den Jahresüberschuss vor Steuern, die gezahlte und geschuldete Körperschaftsteuer, Mitarbeiteranzahl, Stamm- bzw. Grundkapital und Gewinnvorträge sowie Sachanlagen. Das Änderungsgesetz sollte am 5. Juni 2017 in Kraft treten.
 

Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile

Das Doppelbesteuerungsabkommen und Abkommen über die Vermeidung der Steuerhinterziehung im Bereich Einkommen- und Vermögensteuer mit Chile ist in Kraft getreten.

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1632 10

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