Kurzmitteilungen Steuern

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​Präzisierung von Voraussetzungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich

Die Voraussetzungen für die Entsendung von Mitarbeitern eines Speditionsunternehmens nach Österreich wurden geändert. Für diese Arbeitnehmer mit einer Wechseltätigkeit (Fahrer) hat der Arbeitgeber nunmehr eine Pauschalmeldung für die Dauer von sechs Monaten abzugeben. Die Entscheidung, ob eine übliche, Rahmen- oder zusammenfassende Meldung zu erstellen ist, ist nicht mehr erforderlich. Es wird ein neues Formblatt eingeführt – die Entsendemeldung. Die Entsendmeldung und die A1-Bescheinigung sind vor der Einreise nach Österreich bereitzuhalten. Darüber hinaus müssen die Fahrer über den Arbeitsvertrag bzw. die Arbeitnehmerkarte und die Arbeitszeitlisten verfügen. Die Vorschriften für die Vorlage anderer Lohnunterlagen wurden entschärft – diese Unterlagen sind nunmehr innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Monats vorzulegen, in welchem die Prüfung durchgeführt worden ist. Die neuen Vorschriften sind am 1. Juni 2017 in Kraft getreten.
 

Bilaterales Abkommen für den Informationsaustausch von CbC-Daten (CAA CbCR)

Zwischen der Tschechischen Republik und den USA wurde ein Abkommen über die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Durch dieses Abkommen wird die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in Bezug auf die Einführung der länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) geregelt.

Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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