Arbeitsstellen für Personen mit Behinderung - Wird die Novelle des tschechischen Beschäftigungsgesetzes einen Missbrauch von Fördermaßnahmen verhindern?

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​In der Tschechischen Republik tritt am 1. Januar 2018 die Novelle des Beschäftigungsgesetzes in Kraft, welche neben legislativ-technischen Änderungen und Präzisierungen insbesondere die Problematik von Arbeitsstellen für Menschen mit gesundheitlicher Behinderung regeln soll.

Durch die Novelle sollen der freie (der sog. erste) und der geschützte (der sog. zweite) Arbeitsmarkt voneinander getrennt (und abgegrenzt) werden, damit nur diejenigen Arbeitgeber Zugang zu Fördermaßnahmen auf dem geschützten Arbeitsmarkt haben, die sorgfältig überprüft wurden. Dadurch soll ein Missbrauch von Fördermaßnahmen verhindert werden. In diesem Zusammenhang wurde das Institut eines sog. „anerkannten Arbeitgebers von Personen mit gesundheitlicher Behinderung“ eingeführt, wobei Arbeitgeber diesen Status auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsamt erlangen. Durch die Novelle kommt es ferner zur Erhöhung der Zuschüsse für die Beschäftigung von Personen mit gesundheitlicher Behinderung (für Arbeitgeber, die zu mehr als 50 Prozent Personen mit gesundheitlicher Behinderung beschäftigen). Der Zuschuss beträgt ab dem neuen Jahr bis zu 12 Tsd. Tschechische Kronen.

Die Novelle wurde am 6. Oktober 2017 in der Gesetzessammlung unter Nr. 327/2017 Slg. verkündet.

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JUDr. Petra Budíková, LL.M.

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