Register der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen bei den tschechischen Registergerichten eingeführt

PrintMailRate-it

Einleitend:​

Am 1. Januar 2018 trat die Novelle des Gesetzes Nr. 304/2013 Gbl. der Tschechischen Republik über öffentliche Register juristischer und natürlicher Personen in Kraft, mit welcher ein zentrales Register über wirtschaftlich Berechtigte juristischer Personen samt Handelsgesellschaften eingeführt wurde. 
​Wie wir Sie bereits informiert haben, sind nach dem Gesetz Nr. 253/2008 Gbl. seit dem 1. Januar 2017 sämtliche juristischen Personen in Tschechien verpflichtet, aktuelle Angaben zur Ermittlung und zum Nachweis der Identität ihres tatsächlichen Eigentümers (wirtschaftlich Berechtigten) zu führen, fortlaufend zu erfassen und auf Antrag berechtigter Personen mitzuteilen, und zwar einschließlich Angaben über eine Tatsache, die die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten begründet, oder über den Grund, warum diese Person als wirtschaftlich Berechtigter gilt.
 
Seit dem 1. Januar 2018 besteht nunmehr die Pflicht, Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten in einem bei dem Handelsregister der juristischen Person geführten gesonderten Register einzutragen.
 
Dies hat unter Verwendung eines elektronischen Formulars zu erfolgen, welches im Rahmen des Informationssystems der tatsächlichen Eigentümer auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz der Tschechischen Republik unter issm.justice.cz zur Verfügung steht.
 
Auf diesem Formular sind folgende Angaben zu dem wirtschaftlich Berechtigten zu tätigen:
 
  • Name und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten
  • Geburtsdatum resp. Geburtsnummer (Personenkennzahl), sofern zugeteilt
  • Staatsangehörigkeit
  • Angaben über
        • den Anteil an Stimmrechten, sofern die Stellung des wirtschaftlich Berechtigten sich aufgrund einer direkten Beteiligung ergibt
        • den Anteil am Gewinn, sofern sich die Stellung des wirtschaftlich Berechtigten daraus ergibt, oder
  • andere Tatsachen, aus denen sich die Stellung des wirtschaftlich Berechtigten ergibt
 
Dabei wird als wirtschaftlich Berechtigter einer Handelsgesellschaft diejenige natürliche Person angesehen, die:

  1. allein oder mit anderen unter einheitlicher Leitung handelnden Personen über mehr als 25 % der Stimmrechte dieser Handelsgesellschaft oder über einen Anteil am Stammkapital/Grundkapital von mehr als 25 % verfügt,
  2. allein oder mit anderen unter einheitlicher Leitung handelnden Personen eine im Punkt 1 angeführte Person beherrscht,
  3. ein Empfänger von mindestens 25 % des Gewinns dieser Handelsgesellschaft sein soll, oder
  4. ein Mitglied eines satzungsmäßigen Organs ist, die diese Gesellschaft im Rahmen dieses Organs vertritt oder die eine ähnliche Stellung wie ein Mitglied eines satzungsmäßigen Organs hat, falls sie nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist oder dieser gemäß den Punkten 1 bis 3 nicht definiert werden kann.
 
Der Antrag auf Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten wird selbst von der Handelsgesellschaft und nicht von dem wirtschaftlich Berechtigten bei dem Handelsregistergericht gestellt, bei dem die Handelsgesellschaft eingetragen ist. Bei rechtzeitiger Ersteintragung entfällt die Registergebühr in Höhe von 1.000 CZK. Der Gesetzgeber hat bei der Übergangsfrist, in welcher die wirtschaftlich Berechtigten in das Register eingetragen werden muss, leider ungenau gearbeitet. Bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes wäre die Übergangsfrist von einem Jahr bereits am 31. Dezember 2017 abgelaufen und auch eine Gebührenbefreiung wäre nur bis zu diesem Datum möglich gewesen. Seit dem 1. Januar 2018 jedoch existiert überhaupt erst das entsprechende Formular und auch das Register, um dieser Pflicht nachzukommen. Nach Informationen des Ministeriums für Justiz, welches für die Novelle verantwortlich ist, soll die einjährige Übergangsfrist jedoch erst ab dem 1. Januar 2018 zu laufen beginnen.
 
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die zum einen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten und zum anderen die konkrete Tatsache nachweisen, aus der sich die Position des wirtschaftlich Berechtigten ergibt. Letzteres wird in der Regel mittels Auszug aus der Liste der Gesellschafter/Aktionäre nachgewiesen werden können, ersteres durch einen Auszug aus dem Einwohnerregister oder einem entsprechenden Nachweis des Staates, dessen Bürger der wirtschaftlich Berechtigte ist.
 
Im Rahmen der Antragstellung wird für den wirtschaftlich Berechtigten eine Identifikationsnummer generiert, unter welcher der Antragsteller einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlich Berechtigten erlangen oder Änderungen an dem Eintrag vornehmen kann. Nach jeder Änderung des Eintrages im Register der wirtschaftlich Berechtigten wird eine neue Identifikationsnummer generiert.
 
Das Register der tatsächlichen Eigentümer ist als relativ eigenständiges Informationssystem des Ministeriums für Justiz im Gegensatz zum Handelsregister nicht öffentlich. Ein Fernzugang zu dem elektronisch geführten Register ist aber für sämtliche Organe der öffentlichen Gewalt sowie sog. verpflichtete Personen, die die Identität des wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen ihrer Tätigkeit feststellen müssen, gewährleistet. Damit besteht Zugang zu dem Register insbesondere für die Strafverfolgungs- und Justizbehörden, die Organe der Finanz- und Zollverwaltung aber auch für Banken, Anwälte und sonstige Personen, die die Identität des wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen ihrer Tätigkeit feststellen müssen.

Kontakt

Contact Person Picture

Olaf Naatz, LL.M.

Rechtsanwalt

+420 2 3616 3710

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu