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​Arbeitnehmer können Schäden in Form von Lohnkosten verursachen 

Es ist keine Neuigkeit, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedweden Schaden zu ersetzen haben, den sie ihm durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten bei oder in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung von Arbeitsaufgaben verursacht haben. Welche Formen ein durch den Arbeitnehmer verursachter Schaden annehmen kann, stellte unlängst das Oberste Gericht der Tschechischen Republik in einem Urteil fest.
 
Nehmen wir als Beispiel eine Situation, in der ein Arbeitnehmer bei der Verrichtung seiner Arbeit z.B. eine Maschine oder Anlage im Eigentum des Arbeitgebers beschädigt und diese nachfolgend instandgesetzt werden muss. Zu diesem Zweck schließt der geschädigte Arbeitgeber mit anderen Arbeitnehmern einen Arbeitsvertrag (oder gegebenenfalls eine sog. Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit oder eine Vereinbarung die Durchführung einer Arbeit) ab, wobei die einzige Aufgabe dieser Arbeitnehmer in der Beseitigung der Folgen des Schadensfalls, d.h. in der Instandsetzung der gegenständlichen Anlage besteht. Der Arbeitgeber wird unter Umständen auf seine bestehenden Arbeitnehmer zurückgreifen, die im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit Instandsetzungen und Wartung von Maschinen und Anlagen des Arbeitgebers vornehmen. Diese Arbeitnehmer müssen sich dann über den Rahmen ihrer gewöhnlichen Pflichten hinaus mit der Instandsetzung der betreffenden Anlage beschäftigen, dabei kann ihnen angeordnet werden, diese Arbeit im Rahmen von Überstunden, in der Nacht oder an einem Feiertag zu verrichten. Die dem Arbeitgeber hieraus erwachsenden erhöhten Kosten für Löhne, Zuschläge bzw. jedwede andere Vergütung oder jedweden Teil derselben (die der Arbeitgeber hätte nicht aufwenden müssen) können nach der Auffassung des Obersten Gerichts einen Schaden darstellen, der ebenfalls durch den Arbeitnehmer, der die Beschädigung der Anlage verursachte, zu ersetzen ist.

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JUDr. František Geršl

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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