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​Umsatzsteuer 2019 - wichtige Änderungen im Überblick

Wir möchten Ihnen weitere wichtige Änderungen des Umsatzsteuerrechtes darstellen, die durch das momentan besprochene Steuerreformgesetz im Jahre 2019 in Kraft treten sollen.


Ermittlung der Umsatzsteuer nach dem Bruttoentgelt

Diese auf den ersten Blick unwesentliche Neuregelung wird praktische Auswirkungen haben. Die Ermittlung der Umsatzsteuer nach dem Bruttoentgelt wird z.B. angewandt, wenn Vorauszahlungen vereinnahmt oder Kleinbetragsrechnungen ausgestellt werden. Aktuell wird die Umsatzsteuer nach dem Bruttoentgelt wie folgt ermittelt: beim Steuersatz 21% und Entgelt von CZK 1 000 000,00 beträgt die Umsatzsteuer 1 000 000 * 0,1736 (21/121 gerundet auf vier Dezimalstellen) CZK 173 600,00.

Nach der neuen Berechnungsformel sollte die Umsatzsteuer wie Folgt ermittelt werden: 1 000 000 – 1 000 000/1,21 = CZK 173 553,00.

Obwohl diese Änderung eine Umgestaltung aller Buchhaltungs- und Kassenprogramme erfordert, sind wir der Ansicht, dass die Umsatzsteuerer nunmehr transparenter und präziser ermittelt wird. Es wird keine Rolle spielen, ob die Umsatzsteuer nach dem Brutto- oder Nettoentgelt berechnet wird – der Steuerbetrag wird bei beiden Berechnungsformeln gleich sein.


Sammelrechnungen bei mehreren Entgelten

Nach dem Umsatzsteuer-Änderungsgesetz ist es möglich, die Sammelrechnung auch für mehrere, in einem Kalendermonat von einem Abnehmer vereinnahmte, steuerpflichtige Vorauszahlungen auszustellen.

Wie ersichtlich, wurde durch das Änderungsgesetz die bisherige Praxis übernommen.

Wir weisen darauf hin, dass die Sammelrechnungen nur für inländische steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen auszustellen sind. Über die innergemeinschaftlichen Leistungen oder Lieferungen darf mit einer Sammelrechnung nicht abgerechnet werden, obwohl sich eine solche Einschränkung aus der Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht ergibt.


Vermietung von Räumen, die als ständiger Wohnsitz dienen

Um Missbrauch zu vermeiden, soll durch das Änderungsgesetz der Vorsteuerabzug bei Vermietung von Wohnräumen (Familienhäusern, Wohneinheiten usw.) nur teilweise möglich sein.

Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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