Aktuelles Thema auch in Tschechien: Jubiläumszuwendungen und ihre Bilanzierung zum 31.12.2018

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  • ​Aktuelles Thema auch in Tschechien: Jubiläumszuwendungen und ihre Bilanzierung zum 31.12.2018

Es ist wieder ein Jahr vorbei. Unternehmen, deren Geschäftsjahr ein Kalenderjahr ist, sind wieder verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Da die Ausgestaltung der Buchführung und der Inhalt des Jahresabschlus-ses ein tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln haben, müssen die Abschlussbuchungen vorgenommen werden. Unter die Abschlussbuchungen fallen auch Ermessungspielräume, zu denen u.a. die Bilanzierung der Jubiläumszuwendungen gehört. 
 
Wie schon im Titel genannt, gehören die Jubiläumszuwendungen in der Zeit der enorm niedrigern Arbeitslo-sigkeit und der konjunkturell äußerst komplizierten Mitarbeitersuche zu den wichtigsten Nutzungsvorteilen, die den Mitarbeitern über die Gehälter hinaus gewährt werden. Für die Gewährung der Jubiläumszuwendun-gen (für wichtige private oder geschäftliche Jubiläen) müssen meistens tarif-, arbeitsvertragliche oder interne Voraussetzungen erfüllt werden. Die schriftliche Regelung ist nicht nur für die Entstehung der Ansprüche der Mitarbeiter, sondern nach § 24 Abs. 2 Buchst. j EStG auch für den Abzug der Jubiläumszuwendungen beim Arbeitgeber wichtig. Bei Arbeitnehmer gelten die Jubiläumszuwendungen als steuer- und beitragspflichtige Einkünfte (ausgenommen der Fälle, in denen sie der Sozialrücklage entnommen oder vom Gewinn nach Steu-ern gewährt werden).  
 
In unserem Artikel möchten wir die Verbuchung und Bilanzierung der Jubiläumszuwendungen erläutern. Bei der Bilanzierung müssen selbstverständlich die allgemeinen Bewertungsgrundsätze - der Periodengrundsatz oder Vorsichtsprinzip - beachtet werden. Diese generellen Bewertungsgrundsätze möchten wir nicht kom-mentieren. Wir möchten Ihnen zeigen, wie sie in der Praxis anzuwenden sind. Es ist fraglich, zu welchem Zeit-punkt die Jubiläumszuwendungen zu verbuchen sind – bei ihrer Gewährung an die Mitarbeiter, oder zu einem anderen Zeitpunkt? 
 
  • Wann und wie sind die Jubiläumszuwendungen zu verbuchen?

Wenn die o.a. Bewertungsgrundsätze beachtet werden und davon ausgegangen wird, dass die Gewährung der Jubiläumszuwendungen vertraglich (tarif-, arbeitsvertraglich) geregelt ist, sollten die Jubiläumsverpflichtungen in eine Rückstellung eingestellt werden. Bevor die Rückstellung für die Jubiläumsverpflichtungen passiviert wird, ist zu prüfen, ob sie nach dem Wesentlichkeitsprinzip gebildet werden muss oder nicht -  ob die Vermö-genslage durch die nicht gebildete Rückstellung verzerrt wird oder nicht. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Ge-währung der Jubiläumszuwendungen hinreichend sicher ist (insbesondere dann, wenn für die Gewährung der Jubiläumszuwendungen mehrere vertragliche Voraussetzungen wie ein bestimmter Gewinn oder die Zustim-mung der Geschäftsleitung zu erfüllen sind). Liegen solche Voraussetzungen vor, können die Jubiläumszuwen-dungen auch mit ihrer Gewährung verbucht werden. 
Ist die Entstehung der Jubiläumsverpflichtungen hinreichend sicher, stellt die Rückstellung eine gewisse „Bremse“ für die Gewinnausschüttung dar, da vom Gewinn in der Zukunft Jubiläumszuwendungen gewährt werden müssen. Dies könnte bei der Unternehmensveräußerung oder Umwandlung eine Rolle spielen.
  • Wie ist die Rückstellung zu bemessen?   

Egal, ob die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen passiviert wird oder nicht, sind die Eventualverbindlich-keiten zu ermitteln, um die Wesentlichkeit der eventuell zu passivierenden Rückstellung festsetzen zu kön-nen. Es sollen künftige Verpflichtungen aus den zu gewährenden Jubiläumszuwendungen geschätzt werden, was nicht einfach sein muss. Bei der Ermittlung der Verpflichtungen sind nicht nur die vertraglichen Regelun-gen, sondern auch die Spielräume der Gesellschaft und (interne sowie makroökonomische) statistische Daten zu berücksichtigen. Es sind nicht nur die Jubiläumszuwendungen und die potentielle Anzahl der Mitarbeiter, an welche die Zuwendungen zu gewähren sind, sondern auch inter¬ne Zahlen der Gesellschaft (durchschnittli-che Fluktuation, nach der die prozentuelle Wahrscheinlichkeit der Gewährung von Jubiläumszuwendungen geschätzt werden kann) und allgemeine finanzwirtschaftliche Kennzahlen wie der Zinssatz oder prozentuelle Arbeitgeberanteile zur Sozial- und Krankenversicherung zu beachten. Die Schätzungen werden von Gesell-schaften unterschiedlich vorgenommen. Viele Gesellschaften verwenden Berechnungsmodelle mit variablen Eingangszahlen. Größere Gesellschaften ermitteln die Jubiläumsverpflichtungen oft unter Mitwirkung ihrer Beratungsgesellschaften.

Kontakt

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Ing. Iva Silná

Auditor (Tschechische Rep.)

+420 236 1633 27

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