Umsatzsteuer-Änderungsgesetz - aktuelle Entwicklung

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Über ein weiteres Umsatzsteuer-Änderungsgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollte, wurde das interministerielle Bemerkungsverfahren eingeleitet. Von grundsätzlicher Bedeutung sind völlig neue Regelungen für Fernabsatzgeschäfte, d.h. für Geschäfte, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, insbesondere für Online-Shops.  Des Weiteren sollte die Einfuhr von Kleinsendungen (mit einem Warenwert von weniger als EUR 22) nicht mehr umsatzsteuerfrei sein. Durch das Änderungsgesetz werden auch neue Grundsätze für sonstige Leistungen an Privatkunden (Nichtunternehmer) in der EU eingeführt.


Über das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz, durch das die quick fixes für EU-Warenlieferungen implementiert werden, wurde erst vor kurzem in der zweiten Lesung beschlossen. Die quick fixes haben wir Ihnen in der speziellen Ausgabe von News im November 2019 dargestellt. Das Änderungsgesetz sollte ursprünglich am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögert hat, gehen wir davon aus, dass das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vor dem 1. Juli 2020 ausgeschlossen ist. 

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