Neuregelungen der Abgabenordnung im Bereich Verzinsung

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Ist Ihnen bekannt, dass die novellierte Abgabenordnung die Verzinsung neu regelt?

 

  • Für die Höhe von Zinsen ist neu das Bürgerliche Gesetzbuch maßgebend (z.B. Nachzahlungs-zinsen entsprechen nun nicht mehr dem Basiszinssatz zzgl. 14 Prozentpunkte, sondern dem Basiszinssatz zzgl. 8 Prozentpunkte);
  • Unterschreiten die Zinsen CZK 1.000,00 (früher CZK 200,00), werden sie nicht erhoben;
  • Es wird neu ein Zinsbescheid erlassen, gegen den eine Beschwerde eingelegt werden kann (früher Einspruch gegen Steuerbescheid);
  • Werden rückständige Beträge erstmals eingetrieben, sind als Schutz vor Vollstreckungsfolgen Bescheide über deren Höhe (z.B. über Zinsen) zu erlassen; 
  • Zinsen werden nach Ablauf der Schonfrist von drei Werktagen (früher von vier Werktagen) er-hoben.

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Mgr. Jakub Šotník

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