Ukraine: Erneute Änderungen der Verrechnungspreis-Vorschriften

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​Im August 2015 wurden die Anfang des Jahres 2013 eingeführten und seitdem mehrmals modifizierten Verrechnungspreisregelungen durch das Gesetz Nr. 609-VIII erneut geändert. Die wichtigsten Änderungen des am 13. August 2015 in Kraft getretenen Gesetzes lassen sich in folgende Punkte zusammenfassen:
 

1.
  
 
 
 
Aus der geltenden Fassung des Artikels 39 des Steuergesetzbuches der Ukraine, in der die Verrechnungspreisregelungen enthalten sind, wurden Anwendungsregeln zur Umsatzsteuer ausgeschlossen. Hierdurch wurden bisher bestehende Unklarheiten der Anwendung von Verrechnungspreisvorschriften für Umsatzsteuerzwecke beseitigt.
 
2.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Schwellenwerte für die Einordnung der Geschäftsvorfälle als kontrollierte Geschäfte, d.h. die Geschäfte, die der Verrechnungspreiskontrolle unterliegen, wurden erhöht und neu definiert. Geschäfte gelten nunmehr als „kontrolliert”, wenn zugleich folgende Bedingungen als erfüllt anzusehen sind:

  • Das nach den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften bestimmte Jahreseinkommen des Körperschaftsteuerpflichtigen übersteigt UAH 50 Millionen (ohne Berücksichtigung von indirekten Steuern); und
  • der Gesamtwert der „kontrollierten Geschäfte” zwischen dem Körperschaftsteuerpflichtigen und dem jeweiligen Geschäftspartner für das entsprechende Steuerjahr beträgt mehr als UAH 5 Millionen (ohne Berücksichtigung von indirekten Steuern).

 

Im Gegensatz zu den alten Vorschriften, wird gemäß der neuen Fassung des Artikels 39 bei der Ermittlung des Jahreseinkommens des Körperschaftsteuerpflichtigen das Einkommen der verbundenen Personen nicht berücksichtigt.
 

3.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Des Weiteren sind Geldbußen für Verstöße gegen die Verrechnungspreisvorschriften wie folgt geändert worden:

  • Der Bericht über die kontrollierten Geschäfte ist grundsätzlich bis zum 1. Mai des nach dem Berichtsjahr folgenden Jahres abzugeben. Die Strafe für die Nichtabgabe bzw. nicht fristgerechte Abgabe des Berichts über die kontrollierten Geschäfte wurde nun vom 100-fachen (ca. 5.000 Euro) auf das 300-fache des Mindestmonatslohnes (ca. 15.000 Euro) erhöht.
  • Sofern im Bericht kontrollierten Geschäfte fehlen, wurde die Strafe von 5 auf 1 Prozent des Wertes der nicht angemeldeten Geschäfte gesenkt.
  • Die maximale Strafsumme für die Nichtanmeldung der kontrollierten Geschäfte wurde auf das 300-fache des Mindestmonatslohnes begrenzt. In der alten Fassung war keine Höchstgrenze für diese Strafe vorgesehen.
     
4.
 
 
 
Die Strafe für die Nichtvorlage einer Verrechnungspreisdokumentation bleibt unverändert. Sie beträgt 3 Prozent des Werts der kontrollierten Geschäfte, für die keine Verrechnungspreisdokumentation fristgerecht vorgelegt wurde.
 

Laut den Schlussbestimmungen des Gesetzes Nr. 609-VIII gelten die geänderten Verrechnungspreisvorschriften bereits für alle im Jahr 2015 abgewickelten Geschäfte. Damit entfällt die Pflicht zur Abgabe des Berichts über die kontrollierten Geschäfte sowie zur Vorbereitung der Verrechnungspreisdokumentation für die in der Ukraine tätigen Unternehmen mit einem Jahreseinkommen in 2015 unter 50 Mio. ukrainische Hrywnja (UAH).    
 

Unternehmen, deren Jahreseinkommen in 2015 50 Mio. UAH übersteigt und Geschäfte u.a. mit ausländischen verbundenen Unternehmen vorgenommen haben, müssen den neuen Verrechnungspreisvorschriften bereits nachkommen, um die teils wesentlich erhöhten Strafen zu vermeiden.
 

Analog zu den neuesten Entwicklungen auf OECD/G20-Ebene gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen („Base Erosion and Profit Shifting”; kurz BEPS) ist auch im Rahmen der erwarteten nationalen Steuerreform in der Ukraine davon auszugehen, dass die geltenden Verrechnungspreisvorschriften weiteren Änderungen unterliegen werden. Die kommenden Entwicklungen können sich sowohl auf die Schwellenwerte für Zwecke der Verrechnungspreiskontrolle als auch auf Geldbußen für Verstöße der Compliance-Pflichten beziehen.

 

zuletzt aktualisiert am 15.12.2015

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Yuri Nikolaychuk

Tax Consultant (Ukraine)

Associate Partner

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