Neue Struktur des SAF-T-VDEK in Polen

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veröffentlicht am 10. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Die Datei JPK_VAT und die Erklärungen VAT-7 bzw. VAT-7K übersendet jeder aktive Steuerpflichtige in Polen monatlich dem Finanzamt. Für das Jahr 2020 ist geplant, die Umsatz­steuererklärung abzuschaffen und neue Berichte, die im XML-Format einzureichen sind, einzuführen: PK_V7M (Monatsabrechnungen) und JPK_V7K (quartalsweise Ab­rech­nungen).

 

 

Aktuelle Lage

Das SAF-T wird aus einem Erklärungs- und einem Erfassungsteil bestehen (es kommen Elemente hinzu, die die genaue Bezeichnung einiger Geschäfte erfordern).

 
Das Verkaufsregister (Umsatzsteuer) wird neben den bisherigen Angaben Folgendes enthalten müssen:

  • die Bezeichnung der Arten bestimmter Waren und Dienstleistungen
  • die Bezeichnung der Geschäftsarten
  • die Bezeichnungen der Verkaufsbelege

 

Das Einkaufsregister (Vorsteuer) wird neben den bisherigen Angaben Folgendes enthalten müssen:

  • die Bezeichnungen der Erwerbsbelege
  • die Bezeichnungen bestimmter Geschäfte, für die besondere Umsatzsteuerverfahren gelten
 
Die Pflicht zur Anwendung der neuen Grundsätze für die Berichterstattung entsteht für Großunternehmen ab dem 1. April 2020 und für sonstige Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen) ab dem 1. Juli 2020.

 

Expertenmeinung

Die Abschaffung der Umsatzsteuererklärung sollte eine Vereinfachung sein, in der Praxis erweist sie sich aller­dings als technische Herausforderung. Es wird notwendig sein, die im Bericht zu erfassenden Daten zu iden­tifizieren und  entsprechende Funktionalitäten in den Finanzbuchhaltungssystemen einzuführen. Zwecks Auto­matisierung der Buchhaltungsprozesse werden die Steuerpflichtigen nach Möglichkeiten suchen müssen, um die Daten aus den Verkaufssystemen bzw. Rechnungsstellungssystemen zu importieren. Es kann sich als uner­lässlich erweisen, die Organisation der Prozesse und IT-Werkzeuge zu ändern.

 

Unbedingt beachten

Enthält das SAF-T Fehler, so kann der Leiter des Finanzamtes den Steuerpflichtigen für jede festgestellte Un­regelmäßigkeit mit einer Geldbuße von 500 PLN bestrafen.

 

Die Planung und Einführung der neuen Lösungen muss so rechtzeitig erfolgen, dass es möglich sein wird, eine interne Analyse der Richtig­keit der berichteten Daten durchzu­führen. Weitere Informationen finden Sie hier Mehr Informationen finden Sie hier »

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