Interview: Der Wert eines Unternehmens steht stets im Kontext seiner Funktion

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Wie berechnet sich der Unternehmenswert?Welchen Wert hat ein Unternehmen und wie berechnet man ihn? Christian Hellbardt ist Certified Valuation Analyst und Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg. In diesem ersten Interview-Teil schildert er, worauf eine Unternehmensbewertung abzielt und welche Wertkategorien sowie Bewertungsverfahren es gibt. Und er beantwortet die Frage, wann eine Unternehmensbewertung freiwillig ist – und wann zwingend. 


 

Herr Hellbardt, was ist das Ziel einer Unternehmensbewertung?

Eine Unternehmensbewertung ermittelt einen monetären Wert bzw. eine Bandbreite dieses Wertes. Da es den einen Wert nicht gibt, steht der Wert stets im Kontext seiner Funktion. Es lassen sich 3 Wertkategorien unterscheiden.

 

Was ist die 1. Wertkategorie bei der Unternehmensbewertung?

Der Entscheidungswert im Sinne eines Grenzpreises: Für einen Unternehmens-Käufer stellt er den Höchstpreis dar, den er zahlen kann, ohne sein Vermögen durch den Kauf zu schmälern. Für den Unternehmens-Verkäufer stellt er den Mindestpreis dar, den er bekommen muss, ohne sein Vermögen durch den Verkauf zu schmälern.

 

Blicken wir auf die 2. Wertkategorie.

Eine zweite Wertkategorie ist der sogenannte objektivierte Unternehmenswert, gemäß dem Bewertungsstandard IDW S1. Das ist ein Zukunftserfolgswert, der sich aus folgender Betrachtung ermittelt: Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept – mit allen realistischen Zukunftserwartungen – bezogen auf seine Marktchancen und -risiken, finanziellen Möglichkeiten sowie sonstigen Einflussfaktoren.

 

Was umfasst die 3. Wertkategorie bei einer Unternehmensbewertung?

Den Schieds- oder Vermittlungswert – einen Einigungswert in Konfliktsituationen. Er berücksichtigt die subjektiven Wertvorstellungen der Parteien.

 

Es gibt freiwillige und zwingende Anlässe für Unternehmensbewertungen. Lassen Sie uns zunächst die freiwilligen betrachten.​

Zu den freiwilligen Anlässen gehören alle unternehmerischen Initiativen: Allen voran der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder -anteilen, daneben z. B. Fusionen oder Spaltungen.

 

Wann ist eine Unternehmensbewertung zwingend?

Zu den zwingenden Anlässen gehören gesetzliche und vertragliche Regelungen. Das kann z. B. die angemessene Abfindung von Gesellschaftern bei einem Squeeze-out sein – dem Ausschluss von Minderheitsaktionären – oder der Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen. Daneben auch steuerliche Regelungen, z. B. bei Erb- und Schenkungsfällen. Vertragliche Regelungen können beispielsweise beim Ausscheiden von Gesellschaftern oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen greifen.

 

Angenommen für ein Unternehmen wurde ein Wert ermittelt: Gibt es Durchschnittswerte oder Benchmarks, mit denen das Unternehmen seinen Wert vergleichen kann?

Ja, die gibt es, jedenfalls in Bezug auf Preise: die sogenannten Vergleichswertverfahren. Dazu gehören die Multiplikatorverfa​hren. Diese folgen dem Motto: Gleiches oder Ähnliches kostet gleich oder ähnlich viel. Ein anhand des Ertragswertverfahrens ermittelter Unternehmenswert lässt sich dementsprechend anhand von Multiplikatoren plausibilisieren. Diese Multiplikatoren lassen sich aus Börsennotierungen oder erfolgten Transaktionen vergleichbarer Unternehmen ableiten.

 

Es gibt verschiedene Verfahren, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Welche nutzen Sie bei Rödl & Partner und nach welchen Standards gehen Sie dabei vor?

Wir bewerten nach allen gängigen Verfahren und wählen die für den Bewertungseinzelfall optimale Lösung aus, oft parallel mehrere. Wir orientieren uns meist an den anerkannten Bewertungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Methodisch nutzen wir regelmäßig das Discounted-Cashflow Verfahren, oder kurz DCF, und das Ertragswertverfahren. Flankierend setzen wir häufig Multiplikatorverfahren ein.

 

Herr Hellbardt, vielen Dank für dieses erste Gespräch. 


 
Christian Hellbardt ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Valuation Analyst. Er ist seit 1993 bei Rödl & Partner tätig. In den ersten fünf Jahren befasste er sich mit der Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung mittelständischer Unternehmen. Seit 17 Jahren beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit der Transaktionsberatung, vornehmlich Due Diligence und Unternehmensbewertung. Bei Rödl & Partner leitet er den Geschäftsbereich Transaction & Valuation Services in Nürnberg.

Sie haben Fragen zu den Unternehmensbewertungsverfahren von Rödl & Partner? Rufen Sie Christian Hellbardt an (+49 [911] 91 93 – 33 44) oder schreiben Sie ihm eine E-Mail ​– er ist gerne für Sie da.

 

 
 
zuletzt aktualisiert am 09.02.2016

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Christian Hellbardt

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Valuation Analyst (CVA)

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+49 911 9193 3344

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