VAE: Erweiterte Zucker- und Tabaksteuer ab Januar 2020

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veröffentlicht am 24. März 2020 | Lesedauer: ca. 2 Minuten

  

Bereits mit Wirkung zum Oktober 2017 hatten die Vereinigten Arabischen Emirate (nachfolgend: VAE) die sog. „Excise Tax“, zu Deutsch „Verbrauchssteuer“, eingeführt. Bei einer Verbrauchssteuer handelt es sich um eine Art der Besteuerung, die auf den Verbrauch einzelner Güter oder Dienstleistungen erhoben wird.

 

Zweck einer Verbrauchssteuer soll zumeist eine staatlicherseits erwünschte Lenkwirkung, in den VAE das Eindämmen von chronischen Krankheiten, die auf Tabak- und Zuckerkonsum zurückzuführen sind, sowie insgesamt Förderung der Volksgesundheit, sein.
 

In der praktischen Umsetzung hat eine Verbrauchssteuer zur Folge, dass Produkte für den Endverbraucher teurer werden. Unternehmen, die die von der Excise Tax umfassten Produkte herstellen, in die VAE importieren, lagern oder sonst in einer Weise für die Lagerung verantwortlich sind, sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde, der Federal Tax Authority, zu registrieren und die Verbrauchssteuer abzuführen. Das bedeutet, dass die Preise der betroffenen Produkte ansteigen, was am Ende generell der Endverbraucher auszugleichen und zu tragen hat.
 

Die Excise Tax umfasste bis Ende 2019 Getränke, denen Zucker oder andere Süßungsmitteln hinzugefügt werden (sog. Beverages; Besteuerung zu 50 Prozent), Energy Drinks (Besteuerung zu 100 Prozent) und Tabakwaren (Besteuerung zu 100 Prozent). 
  
Die Verbrauchssteuer findet seit 1. Januar 2020 auf weitere Produkte Anwendung (Cabinet Decision No. 52 of 2019). Dabei handelt es sich nach den Angaben des Kabinetts und der Steuerbehörde um die folgenden Waren:

  • Produkte, denen Zucker oder Süßungsstoffe zugesetzt wurden, unabhängig davon, ob es sich um ein Getränk, ein Pulver, ein Konzentrat, ein Extrakt oder andere Stoffe oder Flüssigkeiten, aus denen ein Getränk hergestellt werden kann (Besteuerung zu 50 Prozent),
  • E-Zigaretten, E-Shishas und alle ähnlichen elektronischen Geräte und entsprechende Flüssigkeiten sowie deren Zubehör unabhängig davon, ob diese Nikotin oder Tabak enthalten (Besteuerung zu 100 Prozent).

 

Die Regierung der VAE schließt hingegen einige Getränke von der Besteuerung aus, obwohl sie grundsätzlich unter die Verbrauchssteuer fallen würden. Solche Ausnahmen stellen insbesondere die folgenden Produkte dar:

  • Fertiggetränke, die mindestens 75 Prozent Milch oder Milchersatzprodukte enthalten,
  • Säuglingsnahrung,
  • Getränke, die für eine spezielle Diät benötigt werden,
  • Getränke, die für medizinische Zwecke benötigt werden und unter medizinischer Aufsicht verabreicht werden.

 

Unternehmen, die mit betroffenen Produkten handeln, sie importieren oder lagern, sind gehalten, die weiteren Entwicklungen der Verbrauchssteuer zu beobachten und sich sowie die Produkte auf Aufforderung der Steuerbehörde zu registrieren.

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