RZWas 2021 – Das Warten auf das Geld!

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​veröffentlicht am 28. Oktober 2022

 

Wie bereits in unserer Ausgabe 08/2022 berichtet, sind die für das Jahr 2022 in Bayern zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die Härtefallförderung nach Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)1 bereits vollständig ausgeschöpft.2 Dies verdeutlicht nochmals die Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zur schriftliche Anfrage „inanzierung Härtefall Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)” des Abgeordneten Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.07.2022.3

 

Demnach stehen im Jahr 2022 für die Förderung von Härtefallvorhaben, Altvorhaben der Ersterschließung sowie für Pilot- und Sonderprogramme Haushaltsmittel in Höhe von 225,89 Mio. Euro zur Verfügung. Von den 225,89 Mio. Euro sind bereits 222,69 Mio. Euro bewilligt (ausbezahlt). Davon 211,72 Mio. Euro für 405 Härtefallvorhaben.

 

Nach Auskunft des StMUV gingen im Jahr 2022 bislang 220 Anträge auf Auszahlung der Härtefallförderung mit einem Fördervolumen von 151,7 Mio. Euro ein. Davon entfielen 101 Anträge auf die Wasserversorgung. Das Fördervolumen hierfür betrug 60,9 Mio. Euro. Jedoch wurden bereits seit Ende 2020 mehr Anträge auf Auszahlung eingereicht, als Haushaltsmittel zur Verfügung standen.

 

Und auch bei der Abwasserentsorgung sind die Mittel bereits ausgeschöpft. So überstieg das Volumen der Auszahlungsanträge im März 2022 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dabei gingen für die Abwasserentsorgung im Jahr 2022 bisher 119 Anträge mit einem Fördervolumen von 90,8 Mio. Euro ein.

 

In Folge der Überzeichnung des Förderprogramms kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Auszahlung der Mittel. Nach Kenntnis des StMUV sind von diesen Wartzeiten 471 Kommunen betroffen. Sobald neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird umgehend weiter ausgezahlt. Bei der Wasserversorgung geht es um Beträge zwischen 2.450 Euro und 6,2 Mio. Euro bei einem Mittelwert von 513.937 Euro. Bei der Abwasserentsorgung geht es um Beträge zwischen 822 Euro und 5,4 Mio. Euro bei einem Mittelwert von 497.878 Euro.

 

Und die Nachfrage für das Förderprogramm ist weiterhin ungebrochen. So wurden im Jahr 2022 bislang Mittel in Höhe von rund 145 Mio. Euro beantragt und neu verbeschieden4. Wie viele Zuwendungsanträge noch bis Jahresende eingereicht werden, kann das StMUV nur grob schätzen, geht aber von Zuwendungsanträgen für rund 100 Mio. Euro aus. Je nach Fertigstellung der Maßnahmen sind die entsprechenden Auszahlungsanträge für die Jahre 2023 bis 2027 zu erwarten.

 

 

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1 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) vom 9. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 782), die durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 16) geändert worden ist.

 2 vgl. Florian Moritz, „Zuwendungstopf RZWas für 2022 ist bereits ausgeschöpft“, in: Wasser Kompass (08/2022), zuletzt abgerufen unter: https://www.roedl.de/themen/wasser-kompass/2022/08/zuwendungstopf-rzwas-2022-ist-ausgeschoepft, am 25.10.2022.

 

 

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