Wirtschaftsprüfung für Forschungseinrichtungen

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Forschungseinrichtungen haben bei der Rechnungslegung und Mittelbewirtschaftung viele Besonderheiten zu beachten. Die Rechnungslegung erfolgt meist nach dem Handelsrecht, der kameral strukturierte Zuwendungsgeber benötigt Überleitungsrechnungen zum Haushaltsrecht. Mit speziellen Kontenrahmen und Jahresabschlussposten sind die unterschiedlichen Forschungsdisziplinen, die immer personalintensiv und oft auch anlagenintensiv sind, bilanziell abzubilden. Des Weiteren erfordern die zunehmend datenintensive Forschung und die neuen Formen wissenschaftlicher Kollaboration eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Informationsinfrastruktur. Unsere IT-Experten sind mit den Anforderungen von Forschungszentren vertraut.

 

Nebenbestimmungen sind zu beachten, Drittmittel müssen eingeworben und administrativ abgebildet werden. Mit umfassender Erfahrung und Kenntnis begleiten Sie unsere Experten von Rödl & Partner bei der Abschlussprüfung und ganzjährig im Rahmen von ad-hoc-Beratung.

 

Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen im Bereich Wirtschaftsprüfung:

 

  • Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung
  • Prüfung nach § 53 HGrG
  • Prüfung der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung von Zuwendungsmitteln
  • Prüfung von Projekten und Forschungsaufträgen
    - Projektprüfung nach EU-Recht
    - Nationale Projektförderung
    - Auftragsforschung
  • Ergänzende Prüfung nach Stiftungsrecht und Vereinsrecht
  • Sonderprüfung in den Bereichen Drittmittel, Beschaffung, Trennungsrechnung, elektronische Archivierung
  • Prüfung dezentraler Strukturen
  • IT-Audits und Datenmigrationsprüfung
  • Digitalisierung der Abschlussprüfung
  • First-Level-Control / EU-Mittelverwendungsnachweisprüfung

 

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Kontakt

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Dieter Hahn

Wirtschaftsprüfer, IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3654

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Jan-Claas Hille

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

Partner

+49 221 9499 094 32

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