Öffentliches Wirtschaftsrecht

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​Die Handlungsfelder und -formen der Öffentlichen Hand sind vielgestaltig. Ebenso vielgestaltig ist der für diese Handlungsfelder und -formen zu beachtende Katalog von Rechtsnormen.
  
So beanspruchen neben zahlreichen, speziell für die Öffentliche Hand geschaffenen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften je nach Handlungsfeld auch die Bestimmungen des Zivilrechts Geltung, etwa des Handels-, Gesellschafts- oder Arbeitsrechts.
  

Als Spezialisten für die Rechtsberatung der Öffentlichen Hand beraten und vertreten wir von Rödl & Partner vornehmlich Kommunen – Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke – sowie deren Eigen- und Beteiligungsunternehmen in allen einschlägigen Fragestellungen und Verfahren.

  

Unsere Leistungen für Sie:

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