Die Verantwortung des Auftraggebers

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Von Henning Wündisch

Der Facility Manager Oktober 2014

 

Grundsätzlich trägt jeder Unternehmer selbst die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter. Die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit der eigenen Mitarbeiter bleibt für den Unternehmer aber auch dann bestehen, wenn sie im räumlichen Bereich eines Auftraggebers tätig werden. Allerdings kann sich der Auftraggeber nach erfolgter Vertragsunterzeichnung und damit einhergehender Verlagerung der im Vertrag beschriebenen Aufgaben vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer nicht gänzlich aus der Verantwortung nehmen, sondern trägt in der Schnittstelle zum Auftragnehmer gegenüber den Fremdfirmenmitarbeitern ebenfalls eine gewisse Verantwortung.

 

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