Schadensersatz bei nicht ausreichenden Aufsichtsanweisungen

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Von Henning Wündisch
Der Facility Manager November 2011
Ein fahrlässiger Mangel im Organisationsbereich des Unternehmens wird vermutet, wenn durch unkoordinierte Wartungs- und Reinigungsarbeiten ein Arbeitnehmer der Reinigungsfirma zu Schaden kommt. Kann der Unternehmer den von ihm zu führenden Entlastungsbeweis nicht führen, haftet er wegen Organisationsverschulden gem. § 823 Abs. 1 BGB aufgrund einer Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Organisation der Arbeitsabläufe. 

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