Angebots- und Teilnahmefristen verlängern

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​Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 38 vom 27. September 2018, Seite 23
 
Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV sind die Angebotsfristen zu verlängern, wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 – Verg 40/17).
 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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