Verhandeln ohne einen Wettbewerb der Teilnehmer

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von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 45 vom 19.11.2021, Seite 32 

 

Werden Gegenstände zu Untersuchungs- oder Entwicklungszwecken hergestellt, können öffentliche Auftraggeber die Waren ausnahmsweise in einem Verhandlungsverfahren ohne zuvor veröffentlichten Teilnahmewettbewerb beschaffen. In solchen Fällen muss der öffentliche Auftraggeber jedoch einiges beachten.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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