Themenspecial: GoBD

PrintMailRate-it

Rechnungswesen im Fokus der Finanzverwaltung

Heutzutage lassen sich in nahezu jedem Unternehmen elektronische Module zur Unterstützung des Tagesge­schäfts finden. Zudem sind durch den zunehmenden Einzug internationaler Rechnungslegungssysteme kom­plexe Bewertungssachverhalte ohne den Einsatz von IT kaum noch darstellbar. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich­nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” mit dem Schreiben vom 28. November 2019 aktualisiert. Die Gliederung und Randziffern sind bei­behalten und wurden an vielen Stellen erweitert bzw. präzisiert. So wurden z.B. die Vorgaben zum mobilen Scannen und der Aufbewahrung von elek­tronischen Unterlagen weiter ausgeführt.

In unserem Themenspecial zeigen wir Ihnen ausgewählte Aspekte der GoBD aus steuer­licher, rechtlicher und auch technischer Sicht auf. Wir werfen einen Blick in die Zukunft der GoBD, aber auch einen Blick zurück, um die Entwicklung der GoBD und deren Neufassung im Laufe der Zeit nachzu­vollziehen.

GoBDIm Überblick: Neufassung der GoBD 2019

Das Bundesfinanzministerium hat die Grund­sätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Bü­chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert. Das Dokument tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 und ist auf Besteuerungszeit­räume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Mehr »

GoBDIm Detail: Neufassung der GoBD 2019

Der nachfolgende Artikel geht detailliert auf die jeweiligen Änderungen ein, die mit der Neufassung der Grund­sätze zur ordnungs­mäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektro­nischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28. November 2019 einhergingen. Mehr »

GoBDBuchführung digital: Worauf Unternehmen achten müssen

Die allumfassende Digitalisierung verändert durch das Internet und moderne Kommunikations­­formen große Teile der Wirtschaft. Sicherlich beeinflusst die Entwicklung auch erheblich die buchhalter­ischen und steuer­lichen Prozesse in Unternehmen. Der Einsatz von Cloud-Diensten oder die bildliche Erfassung von Reise­kosten­belegen mit Smartphones sind nur zwei von vielen Beispielen. Mehr »

GoBDVerfahrensdokumentation: Herzstück der GoBD

Abhängig von Größe und Komplexität des Geschäftsmodells werden sehr unter­schiedliche Ausprägungen von Geschäfts­prozessen in der Praxis angetroffen. Das reicht von fast (noch) ausschließlich manuellen Prozessen bis hin zu sehr komplexen IT-gestützten Prozessen. Mit steigender Komplexität wird die Nachvollzieh­barkeit schwieriger. Dabei kommt die Verfahrensdokumentation ins Spiel. Mehr »

GoBD Kassenführung: EC-Karten-Umsätze im Kassenbuch

Die Erfassung von baren und unbaren (z.B. EC-Karten-Umsätze) Tagesgeschäften im Kassen­buch wurde lange Zeit kritisch diskutiert. In der Theorie gilt, dass im Kasse­nbuch nur bare Umsätze aufgenommen werden dürfen. In der Praxis war das im Alltag, abhängig von der eingesetzten Kasse. Mehr »

GoBD Dokumentation: Aufbewahrung und Scannen von Papierbelegen

Trotz der voranschreitenden Digitalisierung werden viele Belege noch in Papierform versandt oder für den Geschäftspartner ausge­druckt und direkt mitgegeben. Läuft die eigene Buchhaltung bereits fast ausschließlich digital ab, so müssen die Belege in das elek­tronische Buchhaltungssystem eingespielt werden. Mehr »

GoBD Auf dem Prüfstand: Geschäftsprozesse und eingesetzte Software

Unter einem Datenverarbeitungssystem wird die im Unternehmen oder für Unternehmens­zwecke zur elektro­nischen Datenverarbeitung eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten und Dokumente erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden. Mehr »

GoBD Risiken beim Outsourcing: Als Auftraggeber vermeiden und als Dienstleister kundenorientiert denken

Bei der Auslagerung rechnungs­legungs­relevanter (Teil-)­Geschäftsprozesse ist die Einhaltung rechtlicher Vor­gaben sicherzustellen. Die Steuerung der Risiken erfolgt u.a. über ein beim Dienstleister eingerichtetes internes Kontrollsystem (IKS). Die Prüfung der Ausgestaltung solcher Kontrollen weist deren Angemessenheit und Funktionsfähigkeit nach und bringt die nötige Sicherheit. Mehr »

GoBD Vertragsrechtliche Aspekte bei Nutzung eines GoBD-konformen IT-Systems

Mit der Änderung der GoBD, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, entfällt die Unterscheidung zwischen den Betriebs­modellen On-Premise Betrieb (die Datenspeicherung vor Ort im Unternehmen) und dem Outsourcing (die Nutzung von Cloud Systemen bei einem Fremdanbieter). Mehr »

AufsichtsrechtIT-Sicherheit in Zeiten der GoBD

Die GoBD wurden mit dem BMF-Schreiben vom 28. November 2019 veröffentlicht und stellen eine Klammer in Bezug auf die Anforderungen an zu führende Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen aus außer­steuerlichen und steuerlichen Vorschriften dar. Mehr »

GoBD Update zur Außenprüfung: Datenzugriff durch die Finanzverwaltung

Nach § 147 Absatz 6 AO hat die Finanzbehörde das Recht, die mithilfe eines Datenver­arbeitungs-Systems er­stellten und nach § 147 Absatz 1 AO aufbewahrungs­pflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Gegen­stand der Prüfung sind die nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungs­pflichtigen Unterlagen. Mehr »

GoBDAusblick: Mögliche Folgen der GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf­zeichnungen und Unter­lagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eigentlich nur die logische Konsequenz aus dem technischen Fortschritt und der Möglichkeiten, die sich in Unter­nehmen durch den Einsatz von IT erge­ben. Mehr »

GoBD Neufassung der GoBD 2014: Ein kurzer Blick zurück

Mit Datum vom 14. November 2014 äußerte sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach 18 Monaten Diskussion endgültig zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf­zeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Mehr »

​zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2020

Kontakt

Contact Person Picture

Edin Visnjic

+49 911 9193 2506

Anfrage senden

 Ihre Meinung zählt!

Ist Ihre Buchführung bereits digital?


 Unternehmer­briefing

Kein Themenspecial verpas­sen mit unserem Newsletter!

Deutschland Weltweit Search Menu