Artikelserie: Zulässige Green Claims oder unzulässiges Greenwashing?

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„Green Claims – die Werbung mit Umweltangaben im Wandel. Praxisnah und aktuell.


Umweltbezogene Aussagen bzw. Werbung auf Verpackungen oder Produkten, aber auch für Dienstleistungen wie „CO2-neutral”, „klimaneutral, „plastikfrei & 100% kompostierbar, „aus 100% recyceltem PET oder allgemein „umweltfreundlich, „nachhaltig sind weit verbreitet. Auch die Auslobung als „regional oder „saisonal kann in diese Kategorie fallen.


Grundsätzlich werden diese Aussagen in zulässige „Green Claims und verbotenes „Greenwashing eingeteilt. Die Zulässigkeit von Green Claims unterliegt rechtlichen Anforderungen, deren Erkennen, Anwendung und Einhaltung sich in der Praxis aufgrund der Komplexität des Rechtsrahmens und der Thematik an sich erfahrungsgemäß schwierig gestaltet.


Unternehmen bleibt allerdings nichts anderes übrig, als sich mit dem regulatorischen Umfeld ihrer „grünen Kommunikation auseinanderzusetzen, um behördliche Bußgelder und rechtliche Angriffe (Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung/-erklärung, Vertragsstrafe, Zivilklage) seitens der Mitwettbewerber zu vermeiden bzw. zumindest das Risiko zu verringern. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass auch einige Verbraucherschutz­verbände und die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe mit Verbandsklagerecht derzeit sehr aktiv im Bereich der Abmahnung von Green Claims sind. Solche rechtlichen Auseinandersetzungen kosten Geld, binden Unternehmensressourcen und können sich schädlich auf das Unternehmensimage auswirken.


In dieser Artikelreihe bieten Ihnen die Experten von Rödl & Partner nützliche Informationen zum rechtlichen Status Quo, zur relevanten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie zu den aktuell geplanten europäischen Änderungen durch die EU-Green-Claims-Richtlinie und die Öko-Novellierung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Sie erhalten das Werkzeug, um die Probleme im Bereich „Green Claims anzugehen und gemeinsam mit uns zu lösen und unterstützen damit Ihr nachhaltiges Wachstum.


Dank unserer Expertise und Internationalität im Bereich „Green Claims machen wir Ihre  „grüne Kommunikation weltweit erfolgreich. 

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Gesetzgebung

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Rechtsprechung zum Thema „Green Claims“

In der deutschen Rechtsprechung wurde eine umfangreiche Kasuistik zur Zulässigkeit einzelner umwelt­bezogener Aussagen entwickelt. Auch in den europäischen Nachbarländern wird momentan gesetzlich und in der Rechtsprechung bzw. durch die Selbstkontrolle der Wirtschaft im Rahmen des Rechts des unlauteren Wettbewerbs verstärkt gegen Greenwashing vorgegangen.


Solange es keine spezifischen Rechtsvorschriften zu Green Claims gibt, vermittelt diese Rechtsprechung den Unternehmen wichtige Anhaltspunkte dafür, ihr grüne Kommunikation rechtssicher zu gestalten.  

„klimaneutral, „umweltneutral – Anforderungen an Green Claims

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Verrschärfung der Standards für klimabezogene Werbung – HelloFresh-Urteil

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​veröffentlicht am 6. März 2024
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