Die ewige „Polka” um das Erneuerbare Energien Gesetz

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von Aneta Majchrowicz-Baczyk

 

Das Warten auf das polnische EEG setzt sich fort

Das polnische Wirtschaftsministerium hat nach fast einem Jahr Vorbereitungszeit den fertigen Entwurf des ersten polnischen Gesetzes, das sich nur der Problematik der erneuerbaren Energiequellen widmet – den Entwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes – freigegeben. Das ist ein wichtiger Schritt, aber eben nur ein Zwischenschritt, damit das EEG endlich in Polen in Kraft tritt. Obwohl es sicher ist, dass der Entwurf im Parlament mehr oder weniger geändert wird, lohnt es sich auf die geplanten Unterstützungsmechanismen und Förderungssätze einen Blick zu werfen. 


Der Entwurf des EEG in der Fassung vom 9. Oktober 2012 (Version 2.0.2.) ist kaum zu vergleichen mit dem ersten Entwurf, der vom Wirtschaftsminister am 23. Dezember 2011 vorgestellt wurde und einen mächtigen Wirbel in der polnischen Energiebranche verursachte. Die letzte Fassung beinhaltet wesentliche Postulate, die von Vertretern von verschiedenen EE-Technologien vorgebracht wurden. Vor allem die Rückkehr zum behördlich geregelten Einkaufspreis und die Pflicht zum Einkauf des grünen Stroms durch die regionalen Amtsverkäufer wurden entgegenkommend angenommen. Bei einigen Vorschriften, die vor allem durch die Windbranche heftig kritisiert wurden – wie. z.B. das Fehlen der Indexierung der Kompensationsgebühr, die einen Bezugspunkt für den Wert der Herkunftszeugnisse darstellt, oder der Ausschluss aus der Unterstützung in Form von grünen Zertifikaten, wenn der Strom für höheren Wert als 105 Prozent des gesetzlich bestimmten Preises verkauft wird – blieb das Wirtschaftsministerium aber unnachgiebig. Bevor der Kampf von verschiedenen Lobbygruppen im Parlament anfängt, lohnt sich eine Zwischenbilanz im Hinblick auf die Unterstützungsmechanismen für die nachfolgenden Technologiearten: Wind, Sonne und Biogas.
 
Wie schon in den früheren Fassungen des Entwurfes des EEG geregelt, hängt die Art der Unterstützung von der Größe der jeweiligen EE-Anlage ab. Für kleinere Anlagen (bei Biogasanlagen sind es die Anlagen mit einer Nennleistung bis 200 kW, bei Wind- und PV-Anlagen bis 100 kW) ist eine Unterstützung in Form von Einspeisevergütung vorgesehen. Die Tarife werden jährlich vom Wirtschaftsministerium bestimmt. Wichtig ist es aber, dass die jeweilige zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gerade geltende FiT durch die ganze Unterstützungsdauer gilt, also 15 Jahre, nicht länger jedoch als bis 2028. Die zeitliche Beschränkung bis 2028 ist aber fraglich, und wird wahrscheinlich im Laufe der parlamentarischen Arbeiten geändert. Nach der geplanten Regelung müsste eine kleine EE-Anlage am 1. Januar 2013 in Betrieb gehen, damit diese dem Genuss der vollen Unterstützungslaufzeit käme. Da es nur noch theoretisch möglich ist, dass das neue EEG zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, ist bei der zeitlichen Schranke 2028 die 15-jähige  Unterstützungszeit illusorisch.
 

Feed-in Tarifs für 2013/14

Anders als die frühere Fassung des Entwurfes vom Juli 2012, beinhaltet der freigegebene Entwurf keine Tarife für die Jahre 2013/2014. Diese sind aber in dem Entwurf des Einführungsgesetzes zu finden. Um die Übersichtlichkeit zu bewahren, werden hier die Vergütungsätze separat für Biogas, Wind und PV in Tabellen angezeigt in PLN je 1kWh. Bei Windkraft ist zu beachten, dass FiT nur für Anlagen mit der Größe bis 100 kW gilt, in der früheren Fassung waren es 200 kW. Bei PV-Anlagen wurde wiederum ein Differenzierungsfaktor eingeführt. Die Förderungshöhe hängt nun davon ab, ob es sich um eine freistehende oder um auf einem Dach montierte Anlage handelt.
 
 
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Unterstützung in Form von grünen Zertifikaten

Das Wirtschaftsministerium hat auch abermals die sogenannten Korrekturfaktoren für die jeweiligen grünen Stromerzeuger geändert. Der Unterstützungsmechanismus selbst wurde nicht geändert und soll auf nachfolgende Weise funktionieren: Für 1 MWh der hergestellten grünen elektrischen Energie bekommt der Erzeuger ein Herkunftszeugnis multizipiert durch den jeweiligen geltenden Korrekturfaktor. Der Wert der Kompensationsgebühr, der einen Bezugspunkt für den Wert der Herkunftszeugnisse darstellt, wurde nicht geändert und beträgt PLN 286,74 für 1 MWh. Nicht geändert wurde auch der amtliche Stromankaufspreis – PLN 198,90, jährlich aufgewertet durch das Jahresmittel des Inflationsindex, der jedoch nicht höher sein darf als der durchschnittliche Strompreis auf dem Konkurrenzmarkt. Neu ist die zeitliche Grenze, bis zu der die Unterstützung gelten soll – 15 Jahre ab der Inbetriebnahme, aber nicht länger als bis 2035. Die jeweiligen Korrekturfaktoren für die Jahre 2013/14 sehen wie nachfolgend aus:
 
 
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Trotz des Umstandes, dass die ganze EE-Branche auf das neue Gesetz wartet, gibt es keine Hoffnung mehr, dass das Gesetz – wie ursprünglich geplant – zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Auch lässt es sich nicht feststellen, welche Zeit die parlamentarischen Arbeiten in Anspruch nehmen werden, und wann und in welcher Form der polnische Präsident den Entwurf zum Unterschreiben erhält. Durch verschiedene Interessengruppen kann der Entwurf an einigen Stellen, gerade wenn es sich um die Korrekturfaktoren oder die Sätze der Einspeisevergütung handelt, geändert werden.  Sicher ist es auf jeden Fall, dass das Potenzial der polnischen regenerativen Energien bei Weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Es ist noch viel Spielraum für Investitionen in EE, die eine gute Rendite bieten.
 
 

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