Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht

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Fachkräfte im medizinischen Bereich werden zunehmend mit Strafanzeigen konfrontiert. Obwohl dort Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit die augenscheinlich weiter verbreiteten Delikte darstellen, ist durch die neu in das Gesetz aufgenommenen Vorschriften der §§ 299 a, 299b StGB nun auch die Regelungslücke im Strafrecht geschlossen und damit die Korruption im Gesundheitswesen ebenso strafbar.

 

Gerade in Bezug auf die beiden letztgenannten Straftatbestände ist es für die Gruppe der Heilberufe von immenser Bedeutung, bestehende Gepflogenheiten, Kooperationen und auch Verträge einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Selbstverständlich spielt das jeweilige Berufsrecht des Heilberufes eine erhebliche Rolle bei der angemessenen Bewertung verschiedener beruflicher Betätigungen sowie der Auslegung der neuen Straftatbestände.

 

Es ist damit zu rechnen, dass die Strafverfolgungsbehörden in sehr naher Zukunft die Ermittlungsmaßnahmen auf gerade diesem Gebiet enorm verstärken werden, da die Zeit der Ungewissheit über die Handhabung der neuen Strafvorschriften vorüber zu sein scheint. Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, eine kritische Prüfung des Status quo vorzunehmen.

 

Dabei beraten wir unsere Mandanten  interdisziplinär, um so eine bestmögliche Verteidigung oder Prävention zu gewährleisten.

  

Unser Leistungsspektrum im Arzt- und Medizinstrafrecht umfasst:

  • Strafrechtliche Vertretung und Verteidigung bei Arzt- und Medizinrechts­verstößen;
  • Beratung über das Medizinproduktegesetz, Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung sowie
  • Beratung und Schulungen im Bereich der Korruption im Gesundheitswesen §§ 299a, 299b StGB, insbesondere gutachterliche Bewertung von Kooperationsverträgen, Arbeitsverträgen, etc.    

Kontakt

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

Partnerin

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