Recht der Erneuerbaren Energien

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Die Förderung der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien nimmt mit dem zunehmenden Ausbau der regenerativen Erzeugungskapazitäten eine immer größere Bedeutung in der umwelt- und energierechtlichen Beratung ein. Wir beraten zu allen regenerativen Energieressourcen (Biogas, Klärgas, Deponiegas, Grubengas, Biomasse, Wasserkraft, Solare Strahlungsenergie, Windkraft) und in allen Phasen der Projektentwicklung und des Anlagenbetriebs.

 

Wir beraten insbesondere zu Rechtsfragen in den Bereichen:

  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
  • Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG)
  • Biomasseverordnung (BiomasseV)
  • Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)
  • Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV)
  • Alternativen Stromvermarktungsstrategien für EEG-Anlagen
  • Europäisches Energieumweltrecht (Erneuerbare Energien-Richtlinie)
  • Umweltrecht
  • Planungsrecht 
     
Wir beraten Stadtwerke, Kommunen, Planer, Anlagenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Industrie- und Contractingunternehmen und Interessenverbände.
 

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