Nachhaltigkeit in der juristischen Ausbildung

PrintMailRate-it
veröffentlicht am 10. April 2018
 
Dr. Eva Feldbaum kommentiert      
          
Angesichts der Digitalisierung und Globalisierung aller Teilbereiche des öffentlichen Lebens steht auch die juristische Aus- und Weiterbildung vor neuen Herausforderungen. Eine oft gehörte Antwort auf die sich aus der Dynamik der modernen Arbeitswelt ergebenden Fragen besteht in der Auf­forderung zur Nachhaltigkeit. Für eine linguistische Analyse des (insbesondere politischen) Mode­worts ist hier nicht der richtige Ort. Nach einer allgemeinen Definition der Bundeszentrale für politische Bildung fungiert Nachhaltigkeit als ein Handlungsprinzip zur Ressourcennutzung, bei dem die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerations­fähigkeit des jeweiligen Systems im Vordergrund steht.
 

 
Das Recht hat eine grundlegende Ordnungsfunktion, es muss das Zusammenleben in einem Gemeinwesen verlässlich regeln; die Forderung nach Stabilität steht unter Banalitätsverdacht. Es muss aber auch multi­nationale Sachverhalte regeln, es stammt nicht mehr allein aus einer einzigen nationalen Quelle, die Rechts­ordnung ist nicht mehr homogen und es muss mit der rasanten Dynamik der modernen Arbeits- und Wirt­schaftswelt Schritt halten. Kurz: Das Recht muss trotz zunehmender Komplexität nachhaltig sein. Was für das Recht gilt, gilt auch für den Rechtsanwender; was für den Rechtsanwender gilt, gilt selbstverständlich auch für die juristische Ausbildung. Als regenerationsfähig wird sich die juristische Aus- und Weiterbildung nur erweisen, wenn sie der mit der Digitalisierung verbundenen Dynamik Rechnung trägt, wenn sie sich also als flexibel darstellt. Und auf Interesse bei der Weiterbildung wird sie nur stoßen, wenn sie Themen mit unmittelbarem praktischen Bezug anspricht.
 
Vor dem Hintergrund setzt Nachhaltigkeit der juristischen Aus- bzw. Weiterbildung Internationalität, Flexibilität und Praxisintegration voraus.
 

Internationalität

Die fortschreitende Globalisierung zwingt den Juristen von heute unausweichlich und fast täglich zur Beschäftigung mit einem sich ständig verändernden, nicht mehr national geprägten, im europäischen Raum in hohem Maße supranationalen und insofern „entgrenzten” Recht. Die dafür notwendigen juristischen Kompe­tenzen erwirbt der Jurist in der Aus- und Weiterbildung – er muss seine Kenntnisse jedoch laufend erweitern und spezialisieren, um den transnationalen Dimensionen gerecht zu werden. Er muss wissen, welches Recht bei Transnationalität des Rechtsgeschäfts zur Anwendung gelangt, muss die nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben hierzu kennen, muss mit den prozessualen Implikationen vertraut sein und auch Grundkenntnisse wichtiger anderer Rechtsordnungen besitzen. Zumindest sollte er die Fähigkeit erwerben, sich schnell in das andere Recht einzuarbeiten. Das Handels- und Gesellschaftsrecht in seinen nationalen und europarechtlichen Bezügen ist ebenso von Bedeutung wie das internationale Wettbewerb-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht. Allgemein gesprochen hat jedes interne Rechtsgebiet mit wirtschaftsrechtlichem Bezug eine transnationale (europarechtliche und internationalrechtliche) Dimension. Es wird deutlich, dass die Aus- und Weiterbildung des heutigen Juristen, v.a. des Wirtschaftsjuristen, keineswegs mehr mit der nationalen Perspektive auskommt, sondern nur die Zusammenschau mit den transnationalen Dimensionen zu einer tragfähigen Beurteilung wirtschaftsrechtlicher Zusammenhänge führen kann.
 
Die Ausbildungsadressaten können – entsprechend der Internationalität der Materien – demzufolge nicht mehr nur nationale Teilnehmer sein: Die Zukunft gehört den internationalen Lerngruppen mit Teilnehmern aus verschiedenen Rechtskulturen, die durch das gemeinsame Bestreben verbunden sind, mit der juristischen Dimension der sich rasch entwickelnden internationalen Verflechtung vertraut zu werden. Das dadurch entstehende internationale Networking führt zu sozialem Zusammenhalt und damit zu Nachhaltigkeit in der Ausbildung.
 

Flexibilität

Das wirft auch die Frage der medientechnischen Bewältigung des Unterrichts auf: Die Antwort kann nur sein, dass die neuen telekommunikativen Mittel – besonders die Nutzung des Internets – zum Einsatz kommen müssen. Zeitliche und örtliche Flexibilität, insbesondere durch das Tätigwerden per „online”, ermöglicht eine moderne Organisation des (Arbeits-)Alltags der Lernenden und gewährleistet damit die für die Lebensqualität und damit die Leistungsfähigkeit so wichtige Work-Life-Balance. Anders gewendet: Flexibilität der Aus- und Weiterbildung generiert deren Nachhaltigkeit.
 

Praxisintegration

Mit Blick auf die hohe Arbeitsbelastung der (auch) international tätigen Juristen, kann die juristische Aus- und Weiterbildung nicht mehr in Form von rein theoretischem Blockunterricht erfolgen. Die Weiterbildung muss vielmehr dual, parallel zur Arbeit, zu ihr komplementär und mit ihr abgestimmt, durchgeführt werden. Elementar erscheint in dem Zusammenhang, sich während der Weiterbildung mit Fragen zu beschäftigen, die dem jeweiligen beruflichen Interesse entsprechen. Auch bei der juristischen Ausbildung bedeutet Nachhaltigkeit – ganz im Sinne ihrer eingangs erwähnten allgemeinen Definition – die Möglichkeit zur direkten Anwendung des Erlernten in Gegenwart und Zukunft. Das setzt die Wahl eines geeigneten Lehrstoffs voraus. Juristische Ausbildung ist mithin insbesondere dann praxisorientiert, wenn das zu bearbeitende Thema in einem Dialog zwischen Lernendem und Lehrendem gefunden und das zu Erarbeitende direkt in die berufliche Praxis transferiert und nutzbar gemacht wird, wodurch der Lernende zu einem besonderen Engagement angespornt wird.

 
Zusammenfassend gewährleisten Internationalität, Flexibilität und Praxisintegration die Nachhaltigkeit der juristischen Aus- und Weiterbildung in einer sich ständig verändernden Situation des nationalen und internationalen (Wirtschafts-)Rechts.
 

  

Dr. Eva Feldbaum

Frau Dr. Eva Feldbaum, Direk­torin der SIBE Law School, ist Rechtsanwältin, Wirt­schafts­juristin (Universität Bayreuth) sowie Mediatorin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und absolvierte ihr Rechts­referendariat am Landgericht Regensburg. Im Anschluss promovierte sie berufs­begleitend an der Universität Regensburg zu einem rechtsvergleichenden Thema.
  
An der SIBE, der Steinbeis Hochschule Berlin, ist sie seit 2013 verantwortlich für die rechtswissenschaftlichen Weiterbildungsprogramme. Sie leitet insbesondere das Online-Programm Master of Laws (LL.M.) in „International Business Law” und ist zudem als Dozentin in den Online-Programmen der SIBE tätig.

Entrepreneur per E-Mail

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu