Nachhaltigkeit und Internationalisierung miteinander vereinbaren – Richtlinien für das unternehmerische Handeln

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veröffentlicht am 10. April 2018
 
Mit der Internationalisierung von Unternehmen rückt Corporate Social Responsibility (CSR) in den Fokus des Wirtschaftens. Das nicht zuletzt aufgrund der Bedeutung, die die Europäische Kommission, die Vereinten Nationen oder die OECD der Thematik inzwischen beimessen.
 

  

Es gibt eine Reihe von Referenztexten zur Unternehmensverantwortung, die einen Rahmen für gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Handeln abstecken. Hierzu zählen insbesondere die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik”, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der United Nations Global Compact oder der ISO 26000.
 
Konkret geht es in allen Dokumenten um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort, aber auch und v.a. um Verantwortung in der Lieferkette. Die ISO 26000 ist ein Leitfaden, der Orientierung bietet und Empfehlungen gibt, wie sich Organisationen jeglicher Art verhalten sollten, damit sie als gesellschaftlich verantwortlich angesehen werden können.
 

CSR-Politik der EU 

Die Politik der EU zeigt deutlich, dass Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung untrennbar miteinander verbunden sind. Bereits in dem im Juli 2001 veröffentlichten Grünbuch CSR hat die EU ihr klares Ziel formuliert, sowohl die nachhaltige Entwicklung ins Zentrum der Politik als auch die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung in den Fokus einer jeden Geschäftsstrategie zu rücken.
 
In einer im Oktober 2011 veröffentlichten „neuen EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)” hat die Kommission eine neue Verbindlichkeit bei der Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft hergestellt: Soziale und ökologische Erwägungen sollen dabei verstärkt in das öffentliche Auftragswesen einfließen. Um die Vorreiterrolle der europäischen Unternehmen im nachhaltigen Wirtschaften weiter zu fördern, arbeitet die EU-Kommission aktuell an einer neuen CSR-Strategie.

 

CSR-Politik in den Mitgliedstaaten

Aufgrund der CSR-Politik der EU sind besonders die mitgliedstaatlichen Regierungen gefordert: Sie müssen CSR-Aktivitäten unterstützen und ihre Umsetzung verbessern. Die konkrete Ausgestaltung und Intensität divergiert jedoch sehr innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten:
  • Italien bspw. unterstützt CSR-orientierte Innovationen im Bereich des Klimawandels, indem das Investieren in neue Technologien oder Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Unternehmen attraktiver gestaltet wurde.
  • Belgien verabschiedete 2007 als erstes Land in der EU ein Gesetz, das die Finanzierung der Herstellung, des Handels und der Nutzung von Antipersonenminen und Streumunition verbietet.
  • Bulgariens CSR-Aktionsplan aus dem Jahr 2009 setzt sich als Hauptziel, die Kompetenzen der fachkundigen Stakeholder auf dem Gebiet der CSR zu erweitern und hierzu insbesondere CSR-spezifische Bildungsprogramme zu entwickeln.
  • Deutschland hat das Internetportal „CSR in Deutschland” ins Leben gerufen  –  eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreute Website, die alle CSR-Inhalte der Regierung bündelt und zentral abrufbar macht.

 

Unternehmen als verantwortliche Akteure

Gemeinsames Ziel der CSR-Politik auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene ist es, die Sichtbarkeit von CSR sowie die Entwicklung von „Good Practices” zu fördern. Zudem sollen das Vertrauen in die Wirtschaft und die Selbstregulierung von Unternehmen gestärkt werden. Daher sollten v.a. Unternehmen, die Produktions­stätten in Schwellen- und Entwicklungsländern aufgebaut haben oder planen, solche zu bauen, die Gedanken des CSR aufgreifen. Erfahrungsgemäß werden Unternehmen u.a. mit mangelnder Gesundheits­fürsorge, Kinderarbeit oder fehlenden Arbeits- und Umweltschutzregulierungen konfrontiert. Daneben erwarten Öffentlichkeit, Kunden und auch Investoren neben dem verantwortungsbewussten Handeln und nachhaltigen Lösungen auch, dass sie auf einem weltweit relativ einheitlichen Sozialstandard produzieren. Daher kann es erforderlich sein, über die nationalen Gesetzgebungen hinaus, CSR-Maßnahmen zu ergreifen.

 

Praxisbeispiel: 

Der Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch 2013, der über 1.000 Menschenleben forderte, sorgte dafür, dass Unternehmen immer häufiger für Verstöße in den Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden. Die Negativbeispiele, u.a. aus der Textilindustrie, zeigen, dass das Thema CSR in der Lieferkette eine Kernaufgabe des Lieferantenmanagements sein sollte. Ist das nicht der Fall, können Verstöße und Versäumnisse immense Imageschäden, Verkaufseinbrüche und/oder Schadensersatzzahlungen an Angehörige zur Folge haben und dazu führen, dass Manager und Firmen belangt werden. Darüber hinaus sind strafrechtliche Sanktionen im In- und Ausland für verantwortlich handelnde Organe nicht ausgeschlossen. 
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