Neue Sanktionen gegen Scheinselbständigkeit in Tschechien

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Die Scheinselbständigkeit ist in Tschechien sehr beliebt und wird wegen der hiermit verbundenen Kostenersparnis von hunderttausenden Menschen praktiziert. Unternehmen und Scheinselbständige sparen erhebliche Abgaben an den Staat und die Sozialkassen, die anderenfalls vom Lohn abzuziehen wären. Die Gegner der als „švarcsystém” bezeichneten Scheinselbständigkeit weisen auf die Verluste der öffentlichen Kassen (in Höhe von ca. fünf Milliarden Tschechischen Kronen pro Jahr) und den geringen arbeitsrechtlichen Schutz der Scheinselbständigen hin; zum Beispiel stehen ihnen Leistungen wie Entgeltfortzahlung oder Urlaub nicht zu.

Die geringeren sozialen Sicherheiten werden jedoch nach Auffassung der Befürworter dieses Systems durch eine größere Motivation zur Arbeit und durch bessere Flexibilität der Vertragsbeziehungen wieder wettgemacht. Ohne die Scheinselbständigkeit wären diese Menschen arbeitslos und würden Sozialleistungen vom tschechischen Staat beziehen. Drittstaatler würden zudem keine Arbeitsgenehmigung erhalten, falls sie nicht zumindest über ein Abitur verfügen, und müssten dergestalt entweder freiwillig in ihre Heimatländer abwandern oder auf ihre sichere Abschiebung warten. 
 

Inspektoren verstärken Kontrollen

Das Ministerium für Arbeit und Sozialangelegenheiten der Tschechischen Republik hat entschieden, in diesem Jahr verstärkt gegen illegale Beschäftigung vorzugehen. So wurde etwa deutlich die Anzahl der Inspektoren erhöht, die direkt vor Ort Kontrollen vornehmen sollen.
 

Definitionen

Unter illegaler Beschäftigung versteht man die Ausübung abhängiger Arbeit durch eine Person außerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Abhängige Arbeit ist eine Arbeit, die für einen Arbeitgeber in einem Über-Unterordnungs-Verhältnis ausgeübt wird, und zwar im Namen des Arbeitgebers und nach dessen Weisungen. Der Arbeitnehmer übt diese Arbeit persönlich, auf Kosten und auf Verantwortung des Arbeitgebers innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz des Arbeitgebers oder an einem anderen vereinbarten Ort aus. Die Arbeit muss für Lohn, Gehalt oder ein sonstiges Entgelt ausgeübt werden. „Insgesamt werden 400 Beamte der Staatlichen Behörde für Arbeitsinspektion zur Verfügung stehen. In jedem Landkreis werden zwischen zwei und sechs Inspektoren eingesetzt werden“, führt die in Tschechien „Arbeitsinspektion“ genannte Behörde an, der zufolge in diesem Jahr 200.000 Kontrollen geplant sind. Die Inspektoren werden sich vor allem auf Bereiche konzentrieren, in denen die illegale Beschäftigung „blüht“. Dies sind etwa die Baubranche, das Gaststätten- und Hotelgewerbe oder der Einzelhandel. Das Vorgehen gegen illegale Beschäftigung ist Teil eines Projektes, für das Gelder aus dem europäischen Sozialfonds abgerufen werden. Von den zur Verfügung stehenden ca. 800 Millionen Tschechischen Kronen werden 180 mobile Büros finanziert, die die Inspektoren für ihre Tätigkeit nutzen werden.
 

Vereinbarungen und befristete Arbeitsverhältnisse statt Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigen selbst droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Tschechischen Kronen (ca. 4.000 Euro). Firmen, die Scheinselbständige beschäftigen, drohen Geldbußen in Höhe von mindestens 250.000 Tschechischen Kronen (ca. 10.000 Euro) bis zu maximal 10.000.000 Tschechischen Kronen (ca. 400.000 Euro). Es ist davon auszugehen, dass einige Unternehmen mit Blick auf die drohenden Strafen ihre bisherige Praxis ändern und eine Beschäftigung von Scheinselbständigen völlig verwerfen werden. In einem solchen Fall werden mit den Arbeitnehmern befristete und/oder unbefristete Arbeitsverhältnisse oder sogenannte Vereinbarungen über die Leistung von Arbeit oder Vereinbarungen über die Arbeitstätigkeit abgeschlossen werden. Rödl & Partner ist Ihnen gern bei der Suche nach individuellen Lösungen behilflich.

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JUDr. Thomas Britz

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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