Konkretisierung der Steuerreformen in Ghana

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Von Ulrike Brückner, Alhaji Allie Bangura und Lisa Städtler, Rödl & Partner Johannesburg
 
Nachdem Ende 2011 bekannt gegeben wurde, dass Ghana die gesamte Steuerverwaltung reformieren will, wird diese Initiative nun in konkreten Reformen und Steueregularien umgesetzt. Die bisherigen Steuererhebungsbehörden „Internal Revenue Service”, „Value Added Tax Service” und „Customs Excise and Preventive Service” wurden zur sogenannten „Ghana Revenue Authority” zusammengefasst. Diese hat nun eine Reform der Verrechnungspreisvorschriften für multinationale Konzerne in die Wege geleitet. Der Entwurf wurde am 31. Juli 2012 dem Parlament vorgelegt und steht kurz vor der Ratifizierung. Somit wird es künftig im ghanaischen Einkommensteuerrecht erstmals Vorschriften zu Verrechnungspreisen und ähnlichen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen geben. Ziel dieser Maßnahmen ist das Eindämmen der Verstöße gegen den Drittvergleichsgrundsatz. Die sogenannten „Transfer Pricing Regulations” betreffen folgende Bereiche:
  • Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen sollen dem Drittvergleichsgrundsatz standhalten: Die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bezieht sich auf Parteien in einem Beherrschungsverhältnis, sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene.
  • Verrechnungspreismethoden: Für die Durchführung des Fremdvergleichsgrundsatzes können alle von der OECD veröffentlichten und anerkannten Verrechnungspreismethoden (insgesamt 5) herangezogen werden. Die ghanaische Finanzverwaltung behält sich allerdings das Recht vor, eigene Methoden vorzuschlagen.
  • Dienstleistungen zwischen Personen: Für Dienstleistungen zwischen Unternehmen, die in einem Beherrschungsverhältnis stehen, muss auch die Dienstleistungsgebühr nach dem Fremdvergleichsgrundsatz berechnet werden. 
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter: Auch hier erfolgt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes (vor allem unter Berücksichtigung des zukünftigen Nutzens für den Empfänger).
  • Dokumentation: Alle Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen dokumentiert und der ghanaischen Finanzverwaltung in einer gesonderten Erklärung zur Verfügung gestellt werden.
  • Verrechnungspreisprüfung: Die Dokumente/Erklärungen werden anschließend von den Behörden auf Vollständigkeit und die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes geprüft. Es steht den Behörden frei, gegebenenfalls Gewinnanpassungen vorzunehmen.
  • Strafen: Bei Verletzung des Fremdvergleichsgrundsatzes kann ein Unternehmen mit Strafen belegt werden und auch strafrechtlich verfolgt werden. 
     
Daneben beabsichtigt Ghana, noch weitere, einschneidende Reformen vorzunehmen. So steht das Land kurz vor der Eröffnung einer eigenen Wertpapierbörse, die den ghanaischen Markt bedienen wird. Die Regierung plant zudem, das Thema „Local Content” stärker durchzusetzen und somit die Beteiligung von Ghanaern an der eigenen Wirtschaft zu stärken. Dies wird auch Einfluss auf in Ghana ansässige internationale Unternehmen haben, da diese in Zukunft der Regierung in einem jährlichen Report ihre Leistungen im Bereich „Local Content” zu präsentieren haben.
 
Die bereits in Angriff genommenen Reformen in Ghana zeigen, das sich das Land weiterhin im Bereich Wirtschaft und Verwaltung positiv entwickelt und ein besseres Geschäftsumfeld sowohl für inländische als auch ausländische Unternehmen schaffen will. Nach Inkrafttreten der angesetzten Steuerreformen könnte der Anteil an Steuereinnahmen am BIP Ghanas im Jahr 2013 um ca. 5,1 Prozent steigen. Ghana bleibt für viele Investoren somit ein attraktiver Investitionsstandort und Wegweiser für andere Staaten in West-Afrika.

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