Risiko Zollnachzahlung: Zollwerterhöhung durch Lizenzgebühren und Warenkosten

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Viele Materialien, Vorprodukte und Handelswaren werden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert und müssen verzollt werden. Häufig verlassen sich Unternehmen beim Import auf Vertreter – Speditionen werden beauftragt, die Verzollung vorzunehmen. Dabei wird übersehen, dass die Spedition nur im Auftrag handelt und die Verantwortung voll und ganz beim importierenden Unternehmen liegt: Es ist und bleibt für die Richtigkeit der Daten und Angaben in der Zollanmeldung verantwortlich. 
 
Die Vernachlässigung der Einfuhrverzollung kommt vielen Unternehmen nun teuer zu stehen. Gerade der Zollwert, der neben der Zolltarifnummer maßgeblich für die Höhe der Zölle ist, wurde in letzter Zeit verstärkt durch die Zollverwaltung geprüft. Unter Umständen erhöhen Lizenzgebühren den Zollwert einer Ware erheblich und führen daher aktuell bei vielen Unternehmen zu enormen Nachzahlungen für jede getätigte Einfuhr.
 
Grundlage des Zollwerts ist der sog. Transaktionspreis. Der Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet. Eingeschlossen sind alle Zahlungen, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden. 
 
Diese sog. abgespaltenen Kaufpreisteile werden von Unternehmen oft bei der Zollwertermittlung vergessen. Zudem sind diverse Hinzurechnungen, insbesondere Kosten, auf diesen Preis vorzunehmen. Werden beispielsweise von einem in der EU ansässigen Unternehmen Gussformen hergestellt und dem in China ansässigen Lieferanten kostenlos oder zum ermäßigten Preis für die Herstellung der Produkte zur Verfügung gestellt, sind die Kosten für die Herstellung der Gussformen dem Transaktionspreis ebenfalls hinzuzurechnen. Auch Forschungs- und Entwicklungskosten sind häufig zollwertrechtlich relevante Kosten, ebenso wie Lizenzgebühren. Muss ein Unternehmen Lizenzgebühren zahlen, sollte untersucht werden, ob diese Zahlung eine Bedingung des Kaufgeschäfts der eingeführten Produkte ist und sich auf die eingeführten Produkte bezieht. Dabei müssen die Lizenzgebühren nicht zwingend an den Verkäufer gezahlt werden, auch Zahlungen an einen unabhängigen Dritten Lizenzgeber können zollwertrechtlich relevant werden. 
 
Somit müssen im Unternehmen nicht nur Kenntnisse über die richtige Ermittlung des Zollwerts vorhanden sein, sondern die dazu notwendigen Informationen sollten auch unternehmensintern an die richtigen Stellen fließen. Zölle können ein bedeutender Faktor bei der Festsetzung des Einstandspreises sein und sollten deshalb zwingend bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden. 
 
Ein Zollprüfer kann, da er sich die gesamte Buchführung und insbesondere auch geleistete Zahlungen anschaut, sehr schnell erkennen, ob das Unternehmen zollwertrechtlich relevante Zahlungen wie Lizenzgebühren geleistet hat oder nicht. Etwaige Nachzahlungen aufgrund von Zollprüfungen werden dann bis zu 3 Jahre rückwirkend gefordert und sind so ein echter Kostenfaktor für das Unternehmen, das das Produkt längst verkauft hat. Diese Kosten können mit dem richtigen Wissen und insbesondere den richtigen Prozessen vermieden werden.
 
 zuletzt aktualisiert am 07.09.2016

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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