Ländernachrichten Litauen

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​Novelle des neuen Arbeitsgesetzbuches verabschiedet – Präsidentin legt Veto ein

Am 21. Juni 2016 hat das Parlament der Republik Litauen Änderungen an mehr als 200 Artikeln des litauischen Arbeitsgesetzbuches verabschiedet. Die litauische Staatspräsidentin Dalia Grybauskaitė machte jedoch von ihrem Veto-Recht Gebrauch, da sie die Regelungen als zu arbeitgeberfreundlich ansah. Somit liegt die Novelle vorerst auf Eis.
 
Wir zeigen Ihnen einige Punkte der Arbeitsrechtsnovelle auf: Die Änderungen führen zu neuen Gestaltungserfordernissen sowie -möglichkeiten in Bezug auf litauische Arbeitsverhältnisse.
 
Die erweiterte Liste sieht nun folgende Arbeitsvertragsarten vor:​
  • vorläufige Arbeitsverträge ​ 
  • projektbezogene Arbeitsverträge
  • Arbeitsverträge zur Teilung eines Arbeitsplatzes
  • Arbeitsverträge nicht näher bezeichneten Umfangs
  • Ausbildungsarbeitsverträge
  • Arbeitsverträge zur Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern
  • befristete Arbeitsverträge
  • unbefristete Arbeitsverträge
  • Saisonarbeitsverträge
 
Um eine höhere Flexibilität am Arbeitsmarkt zu gewährleisten, stand insbesondere eine Lockerung des Kündigungsschutzes auf der Agenda. Die bisher geltenden Fristen für die Kündigung seitens des Arbeitgebers ohne Verschulden des Arbeitnehmers werden um 1 Monat bzw. 2 Wochen verkürzt.
 
Für langjährige Arbeitnehmer, die mehr als 5 Jahre bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, werden die Abfindungen aus einem speziell hierfür angelegten staatlichen – aus Arbeitgeberbeiträgen gespeisten – Fonds gezahlt.
 
Als weitere Regelung wurde die Mindestanzahl der jährlichen Urlaubstage für Arbeitnehmer angepasst. Diese wurde von bisher 28 Kalendertagen auf 20 Arbeitstage geändert.
 
Die bisherigen arbeitsrechtlichen Regelungen sahen für Überstunden lediglich die Abgeltung durch Auszahlung des eineinhalbfachen Stundenlohns des Arbeitnehmers und kein „Überstunden-Abfeiern“ vor. Nun wird als alternative Möglichkeit eine Abgeltung durch zusätzliche Urlaubstage geschaffen.
Überdies wird die gesetzlich festgelegte jährliche Maximalzahl an Überstunden von bisher 120 Stunden auf 180 Stunden erhöht. Darüber hinaus kann im Kollektivvertrag die Anzahl der möglichen Überstunden zusätzlich erhöht werden.
 
Ziel der Änderungen ist die Schaffung einer höheren Flexibilität auf dem litauischen Arbeitsmarkt und damit die Entstehung neuer Arbeitsplätze zu forcieren.
 

Neue Kennzeichnungspflicht für alkoholische Getränke ab 1. November 2016

Ab 1. November 2016 müssen alkoholische Getränke auf dem litauischen Markt mit einem Warnhinweis auf die Gefahren für Schwangere gekennzeichnet werden.
 
Die Regelungen gelten ausschließlich für alkoholische Getränke, die nach dem 1. November 2016 auf den litauischen Markt in Verkehr gebracht werden.
 
Für die Kennzeichnung gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung: Alkoholische Getränke, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden, und Warnhinweisen anderer Form oder Größe tragen, welche über die möglichen Folgen des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft aufklären, können ohne Einschränkungen auf dem litauischen Markt in Verkehr gebracht werden.
 
Behältnisse zu verkaufender alkoholischer Getränke, welche auf dem Etikett keinen Warnhinweis auf die Gefahren für Schwangere enthalten, müssen auf jeder Verkaufseinheit mit einem zusätzlichen Etikett, welches die wesentlichen Informationen enthält, gekennzeichnet werden.
 

Litauen plant seine Zukunft mit Offshore-Windenergie

Die litauische Regierung hat am 25. Mai 2016 Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen, welche den Bau von Windkraftanlagen in der Ostsee (Offshore) nach den Vorbildern Dänemark und Deutschland beinhalten. Laut dem litauischen Premierminister Algirdas Butkevičius handelt es sich dabei um ein langfristiges Projekt, das neue Windkraftprojekte in der Ostsee ab 2020 vorsieht.​

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