Besser unbegründet kündigen

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Die Kündigung einer Arbeitnehmerin mit der Begründung, diese sei mittlerweile „pensionsberechtigt”, kann eine direkte Altersdiskriminierung sein. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb eine Kündigung aufgehoben.
 
Geklagt hatte eine Arzthelferin, die in einer Gemeinschaftspraxis tätig war. Der am 20. Januar 1950 geborenen Mitarbeiterin wurde im Mai 2013 gekündigt. Neben ihr waren zu diesem Zeitpunkt noch vier weitere Arbeitnehmerinnen tätig, die alle jünger sind als die Klägerin. Zuletzt wurde sie überwiegend im Labor eingesetzt. Die Gesellschafter kündigten das Arbeitsverhältnis wegen Veränderungen im Laborbereich, welche eine Umstrukturierung der Praxis erfordern. Im Kündigungsschreiben führte die Beklagte an, die Arzthelferin sei „inzwischen pensionsberechtigt”. Den anderen Beschäftigten wurde nicht gekündigt.
 
Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin zum einen gegen die Wirksamkeit der Kündigung und verlangt außerdem eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-besser-unbegruendet-kuendigen/12110690.html.

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Ina-Kristin Hubert

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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