Neuigkeiten für Arbeitnehmer in der Regelung für Impatriates in Spanien und Sicherheit in der Anwendung

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veröffentlicht am 3. August 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Um aus steuerlicher Sicht hochqualifizierte Arbeitskräfte, Talente und Manager nach Spanien zu locken, wurde eine Steuerregelung für in unser Gebiet entsandte Arbeit­nehmer eingeführt (bekannt als das Beckham-Gesetz).

 

 

Kürzlich hat die Steuerverwaltung in Spanien inmitten der Verwirrung der aktuellen Situation eine verbindliche Konsultation V0589-20 vom 16. März beschlossen, die wir interessant finden, weil sie den Vorteil aufweist, die Steuervorteile flexibler Vergütungen anzuwenden und zudem mehr Rechtssicherheit bietet, indem sie einen Standard mit einigen Konfigurationsfehlern anwendet.


Wir erinnern daran, dass die fakultative Regelung für Impatriates darin besteht, dass Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien aufgrund eines Arbeitsplatztransfers erwerben, sich dafür entscheiden können, als Nicht-Residenten Steuern zu zahlen und dabei einige Steuervorteile zu erhalten, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Dass sie, in den zehn letzten Steuerzeiträumen vor dem Steuerzeitraum, in dem sie sich auf spanisches Gebiet begeben haben, nicht in Spanien ansässig waren.
  • Dass die Versetzung auf spanisches Gebiet aufgrund einer der folgenden Umstände erfolgt:
    • Aufgrund eines Arbeitsvertrags, mit Ausnahme des besonderen Arbeitsverhältnisses von Profisportlern.
    • Infolge des Erwerbs des Status eines Direktors einer Einheit, an deren Kapital sie nicht beteiligt ist, oder wenn die Beteiligung an der Einheit nicht den Status einer verbundenen Einheit bestimmt.
  • Dass sie kein Einkommen erzielen, das als durch eine auf spanischem Territorium ansässige Betriebsstätte erzielt gelten würde.

 

So können entsandte Arbeitnehmer, die in Spanien steuerlich ansässig sind:

  • in Spanien nur auf in Spanien erzieltes Einkommen besteuern.
  • einen festen Steuersatz von 24 Prozent auf Arbeitseinkommen, solange es weniger als 600.000 Euro beträgt, anwenden.


Die oben erwähnte verbindliche Konsultation (V0589-20) bietet eine Reihe von Vorteilen, die Versetzung in unser Territorium interessant machen, wobei festgelegt ist, dass die Fälle, in denen eine Befreiung von bestimmten flexiblen Vergütungen vorgesehen ist oder nicht, wie z.B. Restaurantkarten, Kranken­ver­sicherung, Kinderbetreuungsschecks usw., auch für Angestellte gelten, die unter der Regelung von Impatriates auf spanischem Gebiet arbeiten. Damit wird die Anwendung der Steuervergünstigungen offiziell ausgeweitet, was für mehr Rechtssicherheit bei der praktischen Anwendung der besonderen Steuerregelung sorgt.

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Sonia Neira

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