Bundesförderprogramm forciert Breitbandausbau in ländlichen Regionen

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Durch das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau sollen „weiße Flecken” auf der Landkarte verschwinden und bislang unterversorgte Gebiete mit mindestens 50 Mbit/s an das Internet angeschlossen werden. Dabei werden auch Beratungs- und Planungsleistungen gefördert.
   

Bundesförderprogramm stellt pro Projekt bis zu 15 Mio. Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung

In ländlich geprägten Regionen (großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl) ist der Ausbau von leistungsfähigen Breitbandnetzen bisher oftmals noch nicht gelungen. Der flächendeckende Ausbau mit zukunftsfähiger Glasfaser-Infrastruktur erfordert erhebliche Investitionen, die aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht durch den Markt bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Oktober 2015 das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland initiiert. Dabei unterstützt die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Breitbandstruktur. Gefördert werden Regionen, in denen innerhalb der nächsten 3 Jahre mit keinem Markteintritt privatwirtschaft­licher Netzbetreiber zu rechnen ist. Die gesamte Fördersumme des Förderprogramms beträgt 2,7 Milliarden Euro. Der Bund trägt dabei in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine einzelne Erschließungsmaßnahme kann (unter bestimmten Voraussetzungen) einen Förderanteil von bis zu 15 Millionen Euro erreichen. Die Zuschüsse des Bundesförderprogramms lassen sich auch mit anderen Förderprogrammen (z.B. mit denen der Bundes­länder) kombinieren. So kann der Eigenanteil von Kommunen und Landkreisen bei optimaler Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten auf bis zu 10 Prozent reduziert werden.
   

Die Voraussetzungen der Antragstellung

Grundvoraussetzung für den Empfang der Fördergelder ist, dass das definierte Projektgebiet in den nächsten 3 Jahren nicht durch marktübliche Mechanismen ausgebaut wird. Dies ist im Rahmen eines sog. Markterkundungsverfahrens zu analysieren. Darüber hinaus sind nach erfolgtem Ausbau Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und eine Verdopplung der Downloadrate sicherzustellen.

Vor der Beantragung der Fördermittel ist eine Wirtschaftlichkeitsanalyse der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle, dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell und dem Betreibermodell, durchzuführen. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird üblicherweise ein bestehendes Telekommunikationsunternehmen von der Kommune über eine Förderung mit Mitteln ausge­stattet, die einen ausreichenden Anreiz zum Ausbau eines Breitbandnetzes in betriebs­wirtschaft­lich unattraktiven Gebieten geben. Im Betreibermodell errichtet eine Kommune ein eigenes Netz und stellt es dem Markt in Form eines Pachtmodells zur Verfügung. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit kann dabei im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens oder einer Studie zu Kosten und Effizienz einzelner Ausbauvarianten erfolgen. Entscheidendes Kriterium für die Umsetzung eines der beiden Fördermodelle ist dessen Wirtschaftlichkeit. Dies bedeutet, dass die Wahl grundsätzlich auf das Fördermodell fallen muss, das die vergleichsweise geringere wirtschaftliche Deckungslücke aufweist.

Da Zuwendungen in Form öffentlicher Fördergelder nur gewährt werden können, wenn die Gesamt­finanzierung des Vorhabens gesichert ist, muss bei der Antragstellung ebenso ein projektspezifischer Finanzierungsplan vorgelegt werden.


Um alle zulässigen Anträge der Breitbandförderung zu bewerten und um die Vergabe der verfügbaren Mittel an die Antragssituation anzupassen, wird nach erfolgter Antragstellung ein sog. Scoring durchgeführt. Unter den Aspekten der konkreten Erreichbarkeit des definierten Projekterfolgs, des effizienten Mitteleinsatzes sowie der Nachhaltigkeit des Projektes wird jedem Projekt eine Scoring-Punktzahl zugeordnet. Wird bei der Zielerreichung des Projektes nicht eine Mindestqualität erreicht, können Förderanträge aufgrund einer zu geringen Scoring-Punktzahl auch zurückgewiesen werden.
   

Förderung von Beratungsleistungen

Projekte wie der flächendeckende Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen sind oft von einer hohen Komplexität aus unterschiedlichen Themengebieten wie Technik, Recht und Betriebswirtschaft geprägt. Da die projektverantwortlichen Kommunen diesen Aufwand häufig zum Beispiel aufgrund eines Mangels an entsprechend qualifiziertem Personal oder aufgrund fehlender Erfahrung auf dem Gebiet der Telekommunikation nicht alleine leisten können, werden im Rahmen des Bundesförder­programms auch Fördermittel für Beratungs- und Planungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dies dient insbesondere dazu, eine qualifizierte Planung und ein entsprechendes Projektmanagement zu gewährleisten. Gefördert werden dabei 100 Prozent der Ausgaben für anfallende Beratungs- und Planungsleistungen bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 Euro, unabhängig davon, ob das Projekt im Nachgang tatsächlich realisiert wird oder nicht. Der Erhalt von Fördermitteln für die Beratung ist somit nicht an eine Beantragung von Fördergeldern für den Infrastrukturausbau geknüpft. Voraussetzung ist lediglich, dass eine Ausbauabsicht im Rahmen der Beantragung erkennbar wird. Die zugehörige Antragstellung erfolgt über ein elektronisches Portal des BMVI und erfordert neben allgemeinen Angaben zum Antragsteller nur wenige detaillierte Auskünfte.
   

Fazit

Das Bundesförderprogramm bietet Kommunen und Landkreisen, in denen der privat­wirtschaft­liche Ausbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung bisher nicht erfolgte, die Möglichkeit diesen zu realisieren und dadurch auch die Attraktivität des Standorts zu erhöhen. Unter Einbeziehung der gleichzeitigen Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen in Bezug auf die Planung und die Durchführung von Breitbandprojekten lassen sich der finanzielle Aufwand und das Risiko eines Breitbandausbaus maßgeblich reduzieren.
   

 zuletzt aktualisiert am 28.04.2016

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Christian Riess

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