„Made in America Tax Plan”: Die Administration Biden konkretisiert ihre Steuerpläne

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veröffentlicht am 17. Juni 2021 | Lesedauer ca. 5 Minuten


Mit der Vereidigung des 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten, Joseph R. Biden, er­öffnen sich viele neue Perspektiven – gerade für ausländische Investoren. An­ge­treten ist Biden mit dem Anspruch, die USA nach der Pandemie wieder zu einer wirtschaft­lichen Weltmacht und produktionsorientierten Volkswirtschaft zu machen und die hohe Arbeitslosigkeit zu senken. So haben viele US-Amerikaner Präsident Biden ge­wählt und ihm ihr Vertrauen ausgesprochen, die Covid-19-Pandemie sowie die wirt­schaftlichen Herausforderungen mit seiner langjährigen politischen Erfahrung bewältigen zu können.

 

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Vielfach wurde angemerkt, dass die 2018 durch Präsident Trump und die Republikaner eingeleiteten Steuer­senkungen und -vorteile überwiegend die Besserverdienenden, Wohlhabenden sowie Unternehmen bevorzugt. Anzumerken ist jedoch, dass die Erhöhung einiger Freigrenzen alle Steuerpflichtigen entlastet. Ferner hat das „Joint Committee on Taxation” in einer Studie im Jahr 2021 herausgearbeitet, dass viele der profitabelsten Unternehmen der Welt in den USA beheimatet sind, im Durchschnitt aber nur effektiv 7,8 Prozent Ein­kommen­steuer auf die in den USA generierten Gewinne zahlen.


Darüber hinaus ist zu beobachten, dass es eine immer größere Diskrepanz zwischen sog. Normalverdienern und Hochverdienern gibt. Immer mehr Einkommen wird von weniger als einem Prozent der Steuer­pflichtigen erwirtschaftet/erziehlt. Mit Spannung wird erwartet, wie sich das US-Steuerrecht unter der neuen Adminis­tration verändern wird. Anfang April hat zunächst Ron Wyden, der Chairman des „Finance Committee” des US-Senats, das „Wyden Whitepaper” veröffentlicht; gefolgt vom „Made in America Tax Plan” von Joe Biden. Beide Entwürfe nehmen konkreter zu den Zielen und geplanten Steueränderungen Stellung. Die wichtigsten Meilensteine der Pläne sind:

  • Erzielung von ausreichend Steuereinnahmen, um kritische Investitionen zu tätigen. Die Körperschaftsteuer-Einnahmen sind unter ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts gefallen (Deutschland: mit 2 Prozent des BIP auch niedrig).
  • Bildung eines fairen Steuersystems, das die Arbeitseinkommen belohnt und fair besteuert, und nicht Kapital­einkünfte übervorteilt.
  • Reduktion bzw. Vermeidung der Möglichkeiten Vermögenswerte und Konzerngewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern und Eliminierung des Offshoring von Investitionen.
  • Schaffung von internationaler Mindestbesteuerung, gemeinsam mit OECD-Mitgliedern, um das Wettrennen der Steueroasen zu beenden und allen Staaten eine faire Steuereinnahme zu ermöglichen.
  • Großunternehmen sollen Ihren fairen Anteil am Steueraufkommen leisten; Schließung der Lücke zwischen niedriger Steuerschuld gegenüber hohen Dividendenausschüttungen.
  • Bildung einer erstarkten, wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Volkswirtschaft, die insbesondere auf neue Technologien basiert.

 

Geplante Steueränderungen, die teilweise bereits in Bidens Wahlprogramm hervorgehoben wurden, sind im Wesentlichen:

 

Für Investoren und Unternehmen:

  • Anhebung der Körperschaftsteuer/Corporate Tax von 21 Prozent (seit 2018) auf 28 Prozent.
  • Verdoppelung des Steuersatzes auf „Global Intangible Low Tax Income (GILTI)”, Einkommen von auslän­di­schen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften in sog. Niedrigsteuer-Ländern, von 10,5 Prozent auf 21 Prozent – relevant für deutsche Investoren, deren Konzernobergesellschaft z.B. aus Finanzmarkt­ge­sichts­punkten in den USA sitzt, bspw. für Technologie- oder Medizintechnikunternehmen, die den „Flip” zu einer US-Mutter mit Börsennotierung gemacht haben. Das deckt sich mit dem Pillar 2 Plan der OECD, dem die USA nun entgegenkommen.
  • Dem Gegenüber gibt es Überlegungen, die FDII („Foreign derived intangible Income”) Vorschriften zu streichen. Sie gelten als Gegenpol zu den GILTI Vorschiften und regeln bis dato eine effektive Besteuerung in Höhe von nur 13,125 Prozent für bestimmte Einkünfte mit Auslandsbezug.
  • Vermeidung der Gewinnverschiebung: Abschaffung oder Anpassung von Base Erosion and Anti-Abuse Tax, kurz „BEAT”. Ersetzt werden soll sie durch die „Stopping Harmful Inversions and Ending Low-Tax Developments”, kurz „SHIELD” Vorschriften. Ziel ist es, die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen zu vermeiden sowie Versagung des Steuerabzugs für bestimmte Zahlungen an Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländer, z.B. für Markenrechte oder Ähnlichem.
  • 15 Prozent Minimumsteuer des handelsrechtlichen Ergebnisses, wenn mehr als 100 Mio. US-Dollar Jahres­ergebnis erwirtschaftet wird. Es gilt die jeweilige steuerliche Belastung, aber mind. 15 Prozent als Minim­umsteuer – unter Beibehaltung von vortragsfähigen Verlusten und ausländischen Steuergutschriften.
  • Gewährung von Steuervorteilen für Fertigungsunternehmen („Manufacturing Communities Tax Credit”) oder wenn zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, großzügige Steuervorteile für Forschungs- und Entwick­lungsaufwendungen und Einsatz von erneuerbaren Energien, und eine Abschaffung von Steuervorteilen für Unternehmen, die fossile Brennstoffe erzeugen oder vermehrt verwenden.

 

Für Steuerpflichtige:

  • Erhöhung des Spitzen-Steuersatzes von 37 auf 39,6 Prozent (Spitzensteuersatz vor der Steuerreform unter Trump), aber erst für Einkommen über 400.000 US-Dollar, sowie Verdoppelung der „Social Security Tax” (Sozialversicherung) von 6,2 auf dann 12,4 Prozent, praktisch bliebe Einkommen zwischen 137.700 US-Dollar (der bisherigen Höchstgrenze) und 400.000 US-Dollar frei von Sozialabgaben für alle Steuer­pflich­tigen, bevor die Neuregelung die Steuer doppelt ansetzt.
  • „Capital Gains” (Veräußerungsgewinne) sollen ab 1 Mio. US-Dollar Einkommen wie normales Einkommen besteuert werden, nun zu 39,6 Prozent anstelle zum reduzierten Satz von 15 bzw. 20 Prozent des Gewinns.
  • Festschreibung von „Itemized Deductions”, also Sonderausgaben, wie Bundesstaaten- und Gemeinde-Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Arztkosten, Spenden sowie Hypothekenzinsen, auf 28 Prozent des Wertes bezogen auf das 400.000 US-Dollar übersteigende Einkommen.
  • Wiedereinführung einer Steuergutschrift für den erstmaligen Immobilienerwerb sowie deutlich höhere Steuergutschriften für Kindererziehung bzw. kinderreiche Familien.
  • Limitierung der Verlustverrechnung aus Immobiliengeschäften für Besserverdienende, ohne das bisher spezifiziert zu haben.
  • Senkung des Erbschaftsteuer-Freibetrages von derzeit 11.7 Mio. auf 3.5 Mio. US-Dollar, mit einem Steuersatz von 45 Prozent auf das übersteigende Erbe, basierend auf einer zweistufigen Berechnung.

Wie will die Biden Administration die Mehreinnahmen verwenden (Auswahl) – „The American Jobs Plan”:
  • Ehrgeizige Förderung von sauberer Energieerzeugung (Wind, Solar, Wasser), des öffentlichen Nachverkehrs, Reparatur und Ausbau von Verkehrswegen, Investition in Elektrifizierung und Digitalisierung sowie Programme für sozialen Wohnungsbau, im Volumen von über 2 Trillionen US-Dollar.
  • Erstattung der Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen für Studierende aus Familien die weniger als 125.000 US-Dollar Einkommen erzielten, sowie zwei kostenfreie Jahre Studium an einem „Community College”.
  • Staatliche Förderung von Vorschule und Kindererziehung sowie Einführung einer staatlich geförderten Mindestkrankenversicherung.
  • Verbesserung von Sozialversicherungsleistungen, insbesondere für Personen, die über mehr als 20 Jahre eingezahlt haben.

Was bedeuten die Vorhaben für Direktinvestitionen in den USA?

Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Einzelpersonen mit US-Investments sollten die Entwicklung sorgsam beobachten und möglicherweise mit einem in den USA erfahrenen Berater auf den Prüfstand stellen.


Die Investitionswelle in Infrastruktur und saubere Energien kann Investitionschancen für deutsche Unter­nehmen bedeuten, indem sie ihren technologischen Vorsprung ausspielen könnten; produzierende Unter­nehmen sollten sich für Förderprogrammen und Incentives bewerben und die noch mögliche und bald stufenweise auslaufende Sofortabschreibung von Investitionsgütern in Anspruch nehmen. Privatanleger könnten die heute niedrigen Steuersätze nutzen, um Veräußerungsgewinne, z.B. aus Immobilien, zu sichern, oder nicht zwingend notwendige Ausgaben in die Zukunft zu verlagern, um ihren Gewinn noch einmal zu erhöhen. Das Vorhergesagte ist, Stand heute, als Spekulation zu betrachten, da zwar Änderungen zu erwarten sind, Zeitpunkt, Auswirkung und Höhe aber vom Verhandlungserfolg der Biden-Administration abhängen.


Es bleibt spannend – und man sollte die Augen offenhalten, sobald die Entscheidungsvorlagen in die beiden Kammern gegeben werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Es ist ratsam die Berichtszahlen und Steuerunterlagen der US-Beteiligungen möglichst aktuell bereitzuhalten. Das US-Investment wird sich aller Voraussicht nach positiv entwickeln und für alle die noch oder in den letzten Jahren gezögert haben, ist die Zeit gekommen, in den USA aktiv zu werden. Die USA ist immer noch ein Konsumentenmarkt, der genügend liquide ist, um neue Ideen und Produkte aufzunehmen.


Ausblick

Die angekündigten US-Steueränderungen rücken näher und die beiden Entwürfe lassen erahnen, wie die Schwerpunkte in Zukunft gesetzt werden. Neben der Überarbeitung von Vorschriften, die unter der Steuer­reform von Trump nicht die erwartete Wirkung gezeigt haben, soll die Wirtschaft durch Investitionen weiter angekurbelt werden, was auch dem deutschen Mittelstand mit Geschäftsaktivitäten in den USA zugutekommt.

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