EU und Indonesien: Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CEPA

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Am 18. Juli 2016 verkündeten die EU-Handelskommissarin und der indonesische Handelsminister die offizielle Aufnahme der Verhandlungen zu einem umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien, dem „Comprehensive Economic Partnership Agreement” (CEPA). Die Verhandlungen, für die die EU-Kommission am gleichen Tag vom Europarat grünes Licht bekam, sollen bis 2019 abgeschlossen sein – ein straffer Zeitplan. So fand die erste Verhandlungsrunde bereits vom 20. bis zum 21. September 2016 in Brüssel statt. Die EU-Kommission wurde hierbei von Helena König, Leiterin der Abteilung Asien und Lateinamerika vertreten, die indonesische Seite von Iman Pambagyo, Generaldirektor der Abteilung für internationale Handelsabkommen beim indonesischen Handelsministerium.
 

Partnership and Cooperation Agreement (PCA) als Verhandlungsgrundlage

Die Verhandlungen finden unter Berücksichtigung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens („Partnership and Cooperation Agreement”, PCA) zwischen der EU und Indonesien statt, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat. Laut Artikel 2 des Abkommens verpflichten sich die Parteien zu einem umfassenden Dialog, um die Zusammenarbeit auf allen Sektoren gemeinsamen Interesses weiter auszubauen. Im Zentrum steht die weitere Stärkung der bilateralen Beziehungen. So ist auch der Ausbau des Handels- und Investitionsvolumens zwischen den Partnern zu ihrem gegenseitigen Vorteil eine Leitlinie des PCA – insb. durch den Abbau von Beschränkungen sowie der Kooperation zwischen sonstigen handels- und investitionsbezogenen Bereichen.
 

Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen durch CEPA

Dementsprechend soll nunmehr das CEPA die Handels- und Investitionsabläufe zwischen den Parteien vereinfachen und dabei ein breites Spektrum handelsbezogener Hemmnisse adressieren. Der gegenseitigen Investitionsförderung sollen erleichterte Verwaltungsabläufe dienen, die wiederum einen transparenten, offenen und nicht diskriminierenden Regelungsrahmen erforderlich machen.
 

Agenda der ersten Verhandlungsrunde zu CEPA

Die erste Verhandlungsrunde beinhaltete Gespräche über zahlreiche Themen wie den Warengüterhandel, Herkunftslandbestimmungen, phytosanitäre und sanitäre Maßnahmen, technische Handelshemmnisse, Zollbestimmungen, (öffentliches) Beschaffungswesen, Dienstleistungen, geistige Eigentumsrechte (inkl. geographische Herkunftsangaben), Wettbewerb, Zölle, nachhaltige Entwicklung, Beilegung von Streitigkeiten und künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit. Für den Warenverkehr wurden Schlüsselkonzepte und der Austausch von Handels- und Zolldaten als Grundlage für die weiteren Verhandlungsrunden über den gegenseitigen Marktzugang diskutiert. Seitens der EU wurde angedeutet, dass die Bestimmungen zu Herkunftsangaben soweit wie möglich mit dem Inhalt bisheriger Verhandlungen mit anderen ASEAN-Mitgliedsstaaten (Singapur und Vietnam) im Einklang stehen und die kürzlich überarbeiteten präferenziellen EU-Ursprungsregeln berücksichtigen sollten. Bspw. wurde seitens der EU ein System der Selbstzertifizierung angedeutet, nähere Details sind bislang jedoch nicht bekannt.
 

zuletzt aktualisiert am 16.11.2016

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Markus Schlüter

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