Mehraufwand für Unternehmen durch die neue CSR-Berichtspflicht

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Quelle: Handelsblatt, 22. September 2016
 
Corporate Social Responsibility (CSR) steht für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Durch die neue Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Themen müssen künftig bestimmte große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern in ihren Lage- bzw. Konzernlageberichten oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Dabei handelt es sich um Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Zudem sind genauere Angaben zu Diversitätskonzepten erforderlich und auch die Sanktionsregelungen wurden verschärft.
 
Dr. Bernd Keller sieht großen organisatorischen und prozessualen Aufwand auf die Unternehmen zukommen, da die Neuregelungen international für alle Konzernunternehmen umgesetzt werden müssen. Mit der Anwendbarkeit für 2017 erwartet Dr. Bernd Keller einen unmittelbaren Initialaufwand, um die geforderten Informationen bereitstellen zu können.
 
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zuletzt aktualisiert am 23.09.2016

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Prof. Dr. Bernd Keller

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