Paukenschlag aus Münster: Einbauverpflichtung für Smart Meter gestoppt!

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​veröffentlicht am 11. März 2021; Zuletzt aktualisiert am 16. März 2021

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Verpflichtung von Messstellenbetreibern, intelligente Messsysteme einbauen zu müssen, vorläufig gestoppt. Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht war die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vom 31.01.2020.

 

In dieser Allgemeinverfügung wurde festgestellt, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 MsbG genügen und damit die technische Möglichkeit zum Einbau von intelligenten Messsystemen besteht. Mit dieser Feststellung begann der Zeitraum von 3 Jahren, innerhalb dem 10 Prozent der relevanten Messstellen mit intelligenten Messsystemen auszustatten sind.

Auf die Beschwerde eines Unternehmens, das Messsysteme vertreibt hat das Oberverwaltungsgericht die Vollziehung der Allgemeinverfügung ausgesetzt. Nach Auffassung des Gerichts ist die die Allgemeinverfügung mit der Feststellung der technischen Möglichkeit der Ausrüstung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen voraussichtlich rechtswidrig. Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien hinsichtlich der Erfüllung der MsbG und in Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert.

Die Entscheidung ist zunächst vorläufig, beim Verwaltungsgericht Köln sind Hauptsachverfahren anhängig, über die in Kürze entschieden werden soll. Zwar gilt die Entscheidung zunächst nur für diejenigen Unternehmen, die Beschwerde gegen die Allgemeinverfügung eingelegt haben. Im Falle eines Obsiegens auch im Hauptsacheverfahren dürften sich aber Auswirkungen auf den Smart-Meter Roll-out insgesamt ergeben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

 

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