„Fit for 55” – Die Neuausrichtung des „Green Deal”

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​veröffentlicht am 12. August 2021

 

Die Europäische Kommission hat am 14.07.2021 ihren Vorschlag für ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Fit for 55” vorgelegt, mit dem der festgelegte Kurs zur Erreichung der Klimaziele des Green Deal bis zum Jahr 2030 deutlich verschärft werden soll. Den meisten Maßnahmen müssen die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament allerdings noch zustimmen. Während verschiedene NGOs bereits kritisieren, dass auch die nunmehr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung des Pariser Abkommens deutlich zu wenig ambitioniert seien, lassen insbesondere Fragen der Finanzierung und Lastenverteilung noch reichlich Konfliktpotential erwarten.

 

Die EU hatte sich zuletzt verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent – statt bisher 40 Prozent – gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Mit dem „Fit for 55”-Paket sollen umfangreiche legislative Maßnahmen einhergehen, mit deren Hilfe die im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und eine grundlegende Neuausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt werden sollen. Insbesondere soll eine Reihe europäischer Richtlinien wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), die Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die Energiesteuerrichtlinie und einige mehr sowie das EU-Emissionshandelssystem (ETS) und verschiedene Verordnungen über CO₂-Emissionsgrenzwerte reformiert werden. Begleitet werden die Reformen bestehender Regelungen von neuen Verordnungen wie der Verordnung für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

 

Das EU Emissionshandelssystem (EU-ETS)

Das europäischen Emissionshandelssystem ETS zielt im Kern auf eine Reduzierung der durch verschiedene Sektoren verursachten Emissionen im Wege einer CO2-Bepreisung und einer gestaffelten Bestimmung von Obergrenzen für die Emissionen einzelner Wirtschaftszweige ab.

 

Bei den Bepreisungsmechanismen steht nun insbesondere die Reform des EU Emissionshandelssystems (EU-ETS) im Fokus. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Obergrenzen für alle Emissionen weiter zu senken und die jährliche Kürzung der Zertifikatsmengen voranzutreiben. Zusätzlich soll auf EU-Ebene die Zuteilung kostenloser Zertifikate für den Luftverkehr schrittweise abgeschafft und das EU-ETS erstmals auch auf Schifffahrtsemissionen ausgeweitet werden. Um die Emissionsziele auch im Straßenverkehrs- und Gebäudesektor zu erreichen, soll für diese Bereiche ab 2026 ein separates Emissionshandelssystem eingeführt werden. Daneben sollen mit den Initiativen ReFuelEU Aviation und FuelEU Maritime durch die Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe Emissionen in den schwer zu dekarbonisierenden Sektoren Flug- und Schiffsverkehr eingespart werden.

 

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen auf Empfehlung der Kommission von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden, um die Mittel für Klimainvestitionen aus dem EU-Haushalt aufzustocken. Darüber hinaus soll die Lastenteilungsverordnung neue strengere Emissionssenkungsziele für die Mitgliedsstaaten bezogen auf den Gebäude-, Verkehrs- und Landwirtschaftssektor sowie die Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen vorgeben.

 

Besteuerung von Energieerzeugnissen

Neben den geplanten Anpassungen des Emissionshandelssystems soll auch die Besteuerung von Energieerzeugnissen reformiert werden. Bestehende Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze für die Nutzung fossiler Brennstoffe sollen abgeschafft werden. Die neue überarbeitete Energiebesteuerungsrichtlinie schlägt daher die Einführung neuer klimaverträglicher Mindeststeuersätze vor, um die Verwendung von Heiz- und Kraftstoffen in Richtung sauberer Technologien zu lenken. Darüber hinaus soll fossiles Flugbenzin, das bislang nicht der Besteuerung unterlag, auf Vorschlag der Kommission nun mit einer Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge belegt werden. Hiervon ausgenommen sollen jedoch auch künftig Geschäftsflüge und Frachtverkehr sein. 

 

CO2-Grenzausgleichssystem

Zur Vermeidung von Carbon Leakage bei hohen CO2-Preisen und zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen soll im Übrigen ein neues CO2 Grenzausgleichssystem eingeführt werden. So soll künftig auf die Einfuhr von Produkten, die außerhalb der EU produziert wurden, ebenfalls  eine CO2-Abgabe (abhängig von dem aktuellen CO2-Preis im EU-ETS) erhoben werden, wodurch zu einem globalen Emissionsrückgang beigetragen werden soll.

 

Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)

Auch die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) sollen reformiert werden. Die Kommission möchte die Zielvorgabe für den Anteil Erneuerbarer Energien in der Erzeugung bis zum Jahr 2030 von ursprünglich 32 Prozent auf 40 Prozent erhöhen. Zusätzlich sollen die Nachhaltigkeitskriterien der RED bezüglich der Nutzung von Bioenergie verschärft werden. Um den jährlichen Gesamtenergieverbrauch der EU zu senken, soll darüber hinaus die Energieeffizienz-Richtlinie überarbeitet werden. Die Einsparziele des Endenergieverbrauchs sollen von 32,5 auf 36 Prozent erhöht werden, wobei die EU einen besonderen Fokus auf die Sanierung von Bestandsgebäuden legen möchte. Im Zuge dessen sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, jedes Jahr mindestens 3 Prozent der öffentlichen Gebäude zu sanieren.

 

Änderungen innerhalb des Verkehrssektors

Im Verkehrssektor möchte die Kommission den steigenden Emissionen durch eine Anpassung der CO2-Flottengrenzwerte und den Ausbau von Tank- und Ladeinfrastruktur gezielt entgegenwirken. Bis zur geplanten Emissionsreduzierung von 100 Prozent für neu zugelassene Fahrzeuge im Jahr 2035, sollen in einem Zwischenschritt bis zum Jahr 2030 die Emissionen zunächst um 55 Prozent statt 37,5 Prozent gegenüber 2021 gesenkt werden.

 

Ab dem Jahr 2035 sollen dann nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden. Um eine verlässliche Ladeinfrastruktur gewährleisten zu können, sieht die überarbeitete Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Ladekapazität nach Maßgabe der Absatzmengen emissionsfreier Fahrzeuge ausbauen und entlang der großen Verkehrsstraßen in regelmäßigen Abständen Tank- und Ladestationen installieren. Konkret sollen alle 60 km Ladestationen für Elektrofahrzeuge und alle 150 km Stationen für die Betankung mit Wasserstoff vorgesehen werden.

 

Ausblick

Welche konkreten Auswirkungen das Paket in der Umsetzung auch auf nationaler Ebene entfalten wird bleibt abzuwarten. Gleichwohl steht insbesondere angesichts der stärkeren Besteuerung von Energieerzeugnissen bereits fest, dass fossile Brennstoffe zunehmend unattraktiver und echte Alternativen damit unerlässlich werden. Auch die weiter steigenden CO2-Preise werden verschiedene Branchen vor zunehmende Herausforderungen stellen und den ohnehin vorhandenen Druck auf Unternehmen erhöhen, die Umstellung auf emissionsarme Produktionsverfahren, die Senkung des Energieverbrauchs und die Umstellung auf erneuerbare Energieträger zu beschleunigen. Beim Ausbau Erneuerbarer Energien ist jedoch auch der Gesetzgeber auf nationaler Ebene gefragt, die Weichen für einen schnelleren Ausbau zu stellen. Angesichts der Komplexität und der Volatilität der regulatorischen Rahmenbedingungen gilt es für unsere Mandanten mehr denn je, sich über anstehende Reformen zeitnah zu informieren.

 

 

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