Klimaschutzverträge: Vorverfahren 2026 gestartet

PrintMailRate-it

​​​​​​​veröffentlicht am 30. Oktober 2025

Die Bundesregierung hat mit den CO2-Differenzverträgen, auch als Klimaschutzverträge bezeichnet, ein zentrales Förderinstrument zur Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie geschaffen. Ziel ist es, die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber konventionellen Technologien auszugleichen und so die Markttransformation zu klimaneutralen Prozessen zu beschleunigen. Der besondere Anschub soll Investitionen in den Standort Deutschland fördern – auch mittelständische Unternehmen profitieren. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.


Förderrahmen und Ablauf 

Grundlage der Regelungen der Klimaschutzverträge sind die Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Durch diese werden die Bedingungen zum Ablauf des Förderprozesses festgelegt. 

Das Verfahren im Rahmen der Klimaschutzverträge gliedert sich in zwei Stufen:
  • Das vorbereitende Verfahren (auch „Vorverfahren“ genannt), sowie 
  • das anschließende Gebotsverfahren. 

Dabei ist die Teilnahme am Vorverfahren für die anschließende Teilnahme am Gebotsverfahren zwingend. 

Zuständig für die Durchführung des Verfahrens, die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, den Erlass des Zuwendungsbescheids sowie den Abschluss des Klimaschutzvertrags ist die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Die Zusammensetzung dieser erfolgt wiederum durch das BMWE in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). 

Start des Vorverfahrens 2026

​Am 6. Oktober 2025 hat das BMWK das Vorverfahren 2026 gestartet. Es läuft bis zum 1. Dezember 2025. Unternehmen, die bereits im Sommer 2024 teilgenommen haben, können durch eine Bestätigungserklärung erneut teilnehmen.

Zielgruppe

Zielgruppe der Klimaschutzverträge sind Unternehmen der energieintensiven Industrie, deren Produktionsprozesse hohe CO2-Emissionen verursachen.

Daher sind im Rahmen der Verfahren vor allem Unternehmen aus den Branchen​ 
  • Chemie, 
  • Zellstoff/Papier, 
  • Primärstahl, 
  • Metalle, 
  • Zement/Kalk, 
  • Keramik, 
  • Glas und 
  • Gips 

teilnahmeberechtigt. 

Auch mittelständische Unternehmen profitieren: Die Mindestanforderung liegt bei 5.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr im Referenzsystem.
Durch das Gebotsverfahren soll sichergestellt werden, dass die Unterstützung nur für die kosteneffizientesten Projekte erfolgt. 

Fördermechanismus 

​Die Förderung erfolgt über Ausgleichszahlungen für bis zu 15 Jahre, wenn klimafreundliche Verfahren teurer sind als konventionelle. Die Vergütung richtet sich nach der tatsächlichen CO2-Einsparung – technologieoffen und mit hoher Planungssicherheit.

Neuerungen gegenüber 2024

Gleichzeitig wurden die Richtlinien spürbar weiterentwickelt: Das Instrument ist flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener; insbesondere sind CCU/S-Vorhaben jetzt ausdrücklich förderfähig. Weiterhin im Fokus bleiben unter anderem die Branchen Chemie, Zellstoff/Papier, Primärstahl und weitere Metalle, Zement/Kalk, Keramik, Glas und Gips. 

Die Änderungsübersicht zeigt die konkreten Anpassungen im Vergleich zum Jahr 2024: 
  • flexiblere Meilensteine
  • eine alleinige Bewertung nach Förderkosteneffizienz (Wegfall des zweiten Bewertungskriteriums der relativen Treibhausgasemissionsminderung)
  • Erleichterungen bei H2-Bezug über Netzinfrastruktur
  • vereinfachter Wechsel zwischen grünem und CO2-armen Wasserstoff
  • ein angepasstes Preisband für grünen H2
  • präzisierte Regeln zu Biomasse und CCU/S. 

Diese Anpassungen und Klarstellungen sollen dazu dienen, die Gebotsfähigkeit zu stärken und machen Projekte robuster gegenüber Infrastruktur- und Preisrisiken.

Jetzt aktiv werden

Nur wer bis zum 1. Dezember 2025 am Vorverfahren teilnimmt, kann im Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben. 

Der Start der Auktion ist voraussichtlich Mitte 2026. 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gemeinsam mit der lokalen Industrie Projekte auf Gebotsreife zu bringen. Dabei gilt es, Elektrifizierungs- und Wasserstoffpfade, CCU/S-Optionen sowie wärmeintensive Prozesse gezielt zu priorisieren. 

Ebenso wichtig ist die frühzeitige Verzahnung von PPA- und H2-Beschaffung, Netzanschlüssen, CO2-Transport- und Nutzungsketten sowie Contracting-Modellen.

Das heißt konkret: Datenräume aufsetzen und Teilnahmeunterlagen strukturiert befüllen. Genau hier können Stadtwerke und Energieversorger echten Mehrwert schaffen – insbesondere dort, wo mittelständische Industrie bislang an Schnittstellen, Risiken oder Transaktionskosten gescheitert ist.

Für „Wiederholer“ aus dem Jahr 2024 empfiehlt sich eine Bestätigungserklärung mit einem aktualisierten Satz an Projektannahmen, um die neuen Flexibilitäten​ gezielt zu nutzen.

Sie haben Fragen zum Vorverfahren oder zu Klimaschutzverträgen allgemein?
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der operativen Vorbereitung.



Quelle: https://www.klimaschutzvertraege.info/

FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Siglinde Czok

Rechtsanwältin

Manager

+49 89 928780 468

Anfrage senden

Contact Person Picture

Christian Trost

M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

+49 89 928780 454

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu