Certificates of Origin – Grünstromzertifikate – in Spanien in der Praxis – Merchant und PPA

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Spanien hat die Regelungen zu den Grünstromzertifikaten – certificados de origin – angepasst, um diese handelbarer, aber auch seltener und damit wertvoller zu machen.

 

​Die spanische Regierung hat zum 18. April 2018 das „Circular” 1/2018 hinsichtlich der Regelung der Grünstromzertifikate (Garantias de Origin – GO) neu erlassen, um die europäischen Änderungen in dem Bereich in Spanien nachzuziehen.

 

Geregelt wird u.a. neu, wie die Teilnahme am Handel des Association of Issuing Bodies (AIB) stattzufinden hat und welche Marktteilnehmer die GO im In- und Ausland handeln können.


Der Preis der GO hat sich in Spanien in den letzten zwei Jahren verachtfacht, wobei er auch von sehr niedrigen Werten kam. Zur Zeit steht er bei 0,25 Euro/MWh, laut dem GO Trader ACT Commodities. Die GO stehen den Erzeugern Erneuerbarer Energien zu, sobald sie sich in dem Register für die Vergütung von Erneuerbaren Energien (Sistema de Liquidación del régimen retributivo específico de la CNMC) eingetragen haben. Nach der Eintragung kann die Abtretung innerhalb Spaniens oder der Export der GO ins europäische Ausland oder in ein Land, mit dem die EU ein einsprechendes Abkommen abgeschlossen hat, erfolgen. Die Abtretung oder der Export kann aber nur an eine sogenannte „Comercializadora“, also einen Direktvermarkter erfolgen, der in dem Zielland registriert ist. Erfolgt der Handel über die AIB, müssen alle Teilnehmer dort gelistet sein. Neben der Abtretung kann die Zuteilung an einen Stromendkunden erfolgen, also der Verkauf der GO an diesen Endkunden. Die Comercializadoras dürfen GO’s nur an ihre Stromendkunden selber verkaufen.

 

Im Prinzip erhalten alle Erzeuger Erneuerbarer Energien die entsprechenden GO für jede produzierte MWh, wobei Anlagen, die in Spanien eine Förderung nach dem RD 413/2014 (das Nachfolgedekret des 661/2007) erhalten, diese GO nur exportieren können, wenn sie auf die Förderung verzichten. Dies ist wirtschaftlich noch nicht sinnvoll.

 

Beim Abschluss eines PPA ist darauf zu achten, dass in dem Bereich „route to market“ also dem Regelungsbereich des Zugangs zum Markt über den Direktvermarkter (Comercializadora), die automatische Abtretung der GO ausgeschlossen ist und diese weiterhin der IPP zusteht. Die Direktvermarkter berechnen die Erlöse der GO üblicherweise in ihre Kosten für Zugang zum Markt (0,5 bis 1 Euro/MWh) mit ein. Zu beachten sind die relativ kurzen Fristen zur Beantragung der Erteilung der GO und die Verjährung der GO nach bereits 12 Monaten.

 

Die Erlöse aus dem Verkauf oder der Abtretung der GO müssen vom IPP (oder einer Firma der Gruppe) reinvestiert werden und zwar entweder in Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität von bestehenden EE-Anlagen oder in die Forschung zur Verbesserung des Weltklimas.

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Christoph Himmelskamp

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