Regulatorische Agenda ESG: Welche Entwicklungen bewegen den Markt?

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veröffentlicht am 16. Dezember 2022  
 
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt die Bandbreite der gesetzlichen Änderungen und damit einhergehenden Berichtspflichten stetig zu. An Begriffen wie CSRD, ESRS, EU-Taxonomie & Co. kommt heutzutage kaum ein Unternehmen mehr vorbei und eine frühzeitige und zielgerichtete Vorbereitung auf die anstehenden Berichtspflichten ist allein schon zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und Vermeidung von Imageschäden unverzichtbar. Die Umsetzung der Anforderungen, etwa die Einrichtung von Prozessen, Bestimmung von Verantwortlichen oder Toolauswahl zur Datenerhebung, bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Zeitaufwand. Hierbei ist es zunächst erforderlich, dass Entscheidungsträger genau Bescheid wissen, welche Berichtsanforderungen künftig auf das eigene Unternehmen zukommen. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen kurzen Überblick über die aktuellen regulatorischen Entwicklungen und beteiligten Akteure geben.


Entwicklungen auf regulatorischer Ebene

Haupttreiber der ESG-Regulatorik in Europa ist die Europäische Union. Im Europäischen Green Deal, der im Jahr 2019 vorgestellten Strategie zu einer nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft, hat sich die EU das ambitionierte übergeordnete Ziel der Klimaneutralität 2050 gesetzt. Zur Verwirklichung der Ziele des Green Deals sind umfangreiche Investitionen notwendig. Die EU hat im Zuge dessen verschiedene Modelle implementiert, um sicherzustellen, dass Investitionen genau dort getätigt werden, wo die EU den größten Nutzen im Hinblick auf die relevanten Ziele identifiziert hat.
 


CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive 

Am 10. November 2022 hat das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet, die die bislang geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD bzw. CSR-RUG) sukzessive ersetzen wird. Ab dem 1. Januar 2024 (Berichterstattung im Jahr 2025) sind zunächst große Unternehmen, die bereits in den Anwendungsbereich der NFRD gefallen sind, von der neuen Richtlinie betroffen. Die genauen Zeitpunkte des gestaffelten Inkrafttretens können Sie hier nachlesen. 

Die CSRD beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:
  • Ausweitung der Berichtsaspekte
  • Veröffentlichung im Lagebericht (auf Ebene des Finanzberichterstattungsrahmens)
  • Verpflichtende Einbettung von ESG in die Corporate Governance der Unternehmen 
  • Prüfungspflicht (zunächst mit begrenzter Sicherheit)

Erstmalige Anwendung: GJ 2024 für bereits nach NFRD/CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen

 

EFRAG – European Financial Reporting Advisory Group 

Mit dem Ziel, Vergleichbarkeit und Transparenz zu schaffen, wurden in einer von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eigens eingerichteten Arbeitsgruppe im Auftrag der EU einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) ausgearbeitet. Diese sollen betroffene Unternehmen gemäß CSRD verpflichtend bei der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung anwenden. Die finalen Entwürfe der sektorunabhängigen ESRS wurden am 22. November 2022 der EU-Kommission übergeben, die Verabschiedung ist für Juni 2023 vorgesehen. Die ESRS sind wie folgt aufgebaut:
  • ESRS 1 und ESRS 2: zwei Querschnitt-Standards mit den grundlegenden Konzepten der Offen­legungs­anforde­rungen,
  • ESRS E1 bis E5: fünf Standards mit Berichtsanforderungen zu Umweltfaktoren,
  • ESRS S1 bis S4: vier Standards mit Berichtsanforderungen zu Sozialfaktoren,
  • ESRS G1: ein Standard mit Berichtsanforderungen zu Governancefaktoren. 

Erstmalige Anwendung: GJ 2024 für bereits nach NFRD/CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen (einhergehend mit der Erstanwendung der CSRD)


TCFD – Task Force on Climate Related Financial Disclosures 

Die Task Force on Climate related Financial Disclosures (TCFD) ist eine Initiative des Financial Stability Board (FSB) und hat vier Empfehlungen in Bezug auf Governance, Strategie, Risikomanagement und Messgrößen entwickelt. Die TCFD konzentriert sich maßgeblich auf die Auswirkungen des Klimawandels auf Unternehmen und die daraus resultierenden finanziellen Risiken. Die Empfehlungen und Vorgaben der TCFD werden wiederum bei der Entwicklung der europäischen (ESRS) und internationalen (ISSB) Nachhaltigkeits­bericht­erstattungs­standards berücksichtigt. 


EU-Taxonomie 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für „grüne“ Investitionen und ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel der Taxonomie ist es, zukünftige Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 zu leisten. Hierzu sieht die Verordnung vor, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) offenlegen müssen, der mit ökologisch nachhal­tigen Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie verbunden ist. Neben der auf Umweltaspekte ausgerichteten EU-Taxonomie ist die Einführung einer Sozialen Taxonomie zur Klassifizierung sozial nach­hal­tiger Wirtschaftsaktivitäten geplant. 

Erstmalige Anwendung: GJ 2021 für bereits nach NFRD/CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen


LkSG – Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat der deutsche Gesetzgeber einen vollkommen neuartigen Katalog von Verkehrssicherungspflichten im deutschen Rechtsrahmen aufgenommen. Die Schutzgüter des LkSG sind im Wesentlichen den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerschutz und Umweltschutz zuzuordnen. Sollten Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, drohen rechtliche Konsequenzen wie unternehmens- und umsatzbezogene Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Somit werden erste Schritte zum Unternehmensstrafrecht unternommen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen bei Non-Compliance, etwa Reputationsschäden, sind ebenso nicht zu unterschätzen. 

Erstmalige Anwendung: GJ 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern im Inland

 

Steigende Prüfungsanforderungen

Auf Vorstände und Überwachungsorgane kommen im Zuge der neuen Berichterstattungspflichten zusätzliche Aufgaben zu. So beinhaltet die CSRD konkrete Angabepflichten zur nachhaltigen Unternehmensstrategie und dazu, welche Rolle Vorstand und Aufsichtsrat bei der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens spielen. Darüber hinaus wird die Überwachungspflicht erweitert. Von Aufsichtsräten wird daher künftig detailliertes Wissen über Nachhaltigkeitsaspekte, das eine angemessene und realistische Beurteilung des unter­nehme­rischen Handelns gewährleisten soll, erwartet.

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