ESG-Daten als Schlüssel zur Finanzierung: Jetzt die Stop-the-Clock-Zeit nutzen

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​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 30. Juli 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten 

 

Die regulatorischen Vorgaben zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der EU-Taxonomie sowie zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sind derzeit nicht abschlie​­ßend geklärt. Die im Rahmen der sogenannten Stop-the-Clock-Regelung gewonnen zwei Jahre, sollten Unternehmen nun strategisch nutzen, um unternehmerische Weichen im Bereich Nachhaltigkeit zu stellen – unabhängig vom finalen Stand der Regulatorik.  



Gerade im Austausch mit externen Stakeholdern – etwa Finanzinstituten, Finanzierungspartnern oder Ratingagenturen – zeigt sich zunehmend, wie zentral verlässliche ESG-Daten für deren Entscheidungsprozesse sind. Die Anforderungen an die Datenqualität, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit steigen stetig und beeinflussen bereits heute die Vergabe von Kapital und Ratings. 

Diese Entwicklung wird auch von den zuständigen europäischen Institutionen vorangetrieben. Die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben hierzu bereits eine Reihe von Stellungnahmen und Leitlinien veröffentlicht, die die wachsende Bedeutung von ESG-Kriterien und insbesondere von ESG-Daten im Finanzsystem unterstreichen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über ausgewählte regulatorische Positionen und deren Implikationen für die Unternehmenspraxis. 

​EZB Stellungnahme vom 8. Mai 2025 zu Vorschlägen zur Änderung von Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CON/2025/10) 

Die EZB macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass sie das Ziel der EU-Kommission zur Vereinfachung von Berichtspflichten und Förderung von Wettbewerb und Innovationen im Rahmen der Omnibus-Initiative zwar grundsätzlich unterstützt, dies jedoch nicht zulasten der Ziele des European Green Deal and des Sustainable Finance Action Plans geschehen darf. Der grundsätzliche Tenor der Stellungnahme basiert auf der Kernaussage, dass vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen unerlässlich für die ESG-Risikobewertung und -steuerung der Finanzteilnehmer sind und damit zur Finanzmarktstabilität beitragen. Weniger ESG-Daten von weniger Unternehmen sind folglich zu vermeiden.  

Stattdessen sollten Unternehmen mit 500–1.000 Mitarbeitenden in einem vereinfachten, aber verpflichtenden Rahmen erfasst werden – ebenso alle Banken und Kreditinstitute. Innerhalb der ESRS sollte bei der Vereinfachung insbesondere Klimadaten (E1) und Biodiversität (E4) erhalten bleiben. Freiwillige Berichterstattung ersetzt keine verpflichtenden Vorgaben, da sie zu selektiver Offenlegung und Greenwashing führen kann. Die Einführung verpflichtender limited assurance-Prüfungen sollte zügig erfolgen, wobei die Option auf reasonable assurance erhalten bleiben sollte. Schließlich verlangt die EZB, dass Klimatransitionspläne im Rahmen der CSDDD nicht nur aufgelegt, sondern auch tatsächlich implementiert werden.  

EBA Final Report: Guidelines on the management of environmental, social and governance (ESG) risks (EBA/GL/2025/01) 

Die Europäische Bankenaufsicht hat in ihrem Bericht vom 8. Januar 2025 hohe Anforderungen an das interne Risikomanagement der Banken im Hinblick auf ESG-Risiken, insbesondere Klimarisiken, formuliert. In ihrem Leitfaden stellt die EBA klar, welche Aufgaben den Kreditinstituten im Rahmen der Transformation zu einer CO₂-armen und nachhaltigen Wirtschaft in der EU zukommen. Kreditinstitute sollen Prozesse zur Analyse von ESG-Kriterien schaffen, diese in den bestehenden Risikomanagement-Rahmen integrieren und sich der Relevanz als potenzielle Treiber finanzieller Risiken bewusstwerden. Mit dem Gedanken an die langfristige Resilienz und Finanzstabilität können sich letztlich alle Klima- und Umweltrisiken negativ auf die zentralen Bestandteile des Geschäftsmodells von Banken auswirken – etwa auf die Kreditvergabe, die Liquidität oder die Kapitalausstattung. 

Der Leitfaden enthält konkrete Angaben zu den Inhalten der ESG-Analyse und den Transitionsplänen der Unternehmen aus der Perspektive von Risikomanagement und Kreditvergabe und ist ab dem 11. Januar 2026 für große Finanzinstitute und ab dem 11. Januar 2027 für kleine und nicht-komplexe Finanzinstitute verbindlich anzuwenden.  

​EU Verordnung ESG Rating Regulation (Verordnung (EU) 2024/3005) 

Die „ESG Rating Regulation“ verfolgt das Ziel, die ESG-Ratings von Anbietern innerhalb der EU sowie von Drittstaaten-Anbietern, die ESG-Ratings in der EU anbieten, hinsichtlich Transparenz, Vergleichbarkeit und Integrität zu verbessern. Sie wurde am 27. November 2024 verabschiedet und ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, ihre Vollanwendung gilt ab dem 2. Juli 2026. Künftig müssen Rating-Anbieter eine Genehmigung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erhalten, die zur zentralen Aufsichtsbehörde wird. Es bestehen deutliche Transparenz- und Offenlegungspflichten; alle offenzulegenden Inhalte müssen über das European Single Access Point (ESAP) öffentlich zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, Greenwashing, Social Washing und andere Formen irreführender Nachhaltigkeitskommunikation zu verhindern und das Vertrauen von Investoren und Unternehmen in ESG-Bewertungen zu erhöhen.  

Für Unternehmen bedeutet das: ESG-Ratings, die z. B. im Rahmen von Investorenkommunikation, Nachhaltigkeitsberichten oder Kreditverhandlungen zum Einsatz kommen, werden künftig auf klaren methodischen Grundlagen, transparenten Datenquellen und offengelegten Bewertungslogiken basieren müssen. Damit steigen auch die Anforderungen an Unternehmen, ihre ESG-Daten konsistent, nachvollziehbar und prüfbar zu dokumentieren und offenzulegen, um eine verlässliche externe Bewertung zu ermöglichen. 

​ESMA Consultation on the Technical Standards under the Regulation on the transparency and integrity of ESG rating activities 

Im Mai 2025 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier mit Entwürfen regulatorischer technischer Standards (Regulatory Technical Standards, RTS) im Rahmen der oben genannten „ESG Rating Regulation“. Gegenstand der Konsultation waren insbesondere die Anforderungen an die in den Anträgen auf Zulassung und Anerkennung enthaltenen Informationen, die vorgesehenen Maßnahmen und Schutzvorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Interessenkonflikten bei ESG-Ratinganbietern, die neben der Erstellung von ESG-Ratings auch andere Dienstleistungen erbringen, sowie die Offenlegungspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, den bewerteten Unternehmen und Emittenten sowie den Nutzerinnen und Nutzern von ESG-Ratings. Ziel der Konsultation ist es, ein hohes Maß an Transparenz, Unabhängigkeit und Nachvollziehbarkeit bei Methodik, Organisation und Governance von ESG-Ratinganbietern sicherzustellen. Die Konsultationsphase lief bis zum 20. Juni 2025. Die finalen Entwürfe der RTS sollen im Oktober 2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden. 

​Fazit 

​Die Beschaffung und Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen im Unternehmenskontext sind mit Blick auf einen erweiterten Kreis von Stakeholdern – darunter Finanzierungspartner, Finanzinstitute und Rating-Agenturen – unverzichtbar. Unabhängig von regulatorischen Vorgaben ist ESG-Datenmanagement mehr denn je eine strategische Entscheidung, denn ESG-Daten bilden eine zentrale Entscheidungsgrundlage für Banken, sei es bei der Kreditvergabe, der Risikobewertung oder im Asset Management. 

Unternehmen sollten daher schon jetzt „No-Regret“-Datenpunkte erfassen – also ESG-Informationen, deren Relevanz unabhängig vom konkreten regulatorischen Endausbau feststeht. Dazu zählen insbesondere eine strukturierte Wesentlichkeitsanalyse, die Erhebung von Scope 1–3-Emissionen, zentrale ESG-Kennzahlen (z. B. zu Energieverbrauch, Diversität oder Abfall), sowie dokumentierte Zielpfade in Form von Transitionsplänen. 

Schaffen Sie für Ihre ESG-Daten valide, transparente und nachprüfbare Prozesse – und nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihr Unternehmen strategisch, datenbasiert und resilient für ESG-Anforderungen aufzustellen. 

Nachhaltige Strategien mit Weitblick – unser ESG Tag



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Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Head of Sustainability Services, Partner

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