Haftung wegen Arglist

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Kann dem Auftragnehmer arglistiges Verschweigen von Baumängeln nachgewiesen werden, hat dies
Auswirkungen auf Verjährung und Haftung.​ Oberlandesgericht Saarbrücken zur Zurechnung arglistigen Verschweigens von Mängeln durch den vom Werkunternehmer eingesetzten Bauleiter (Urteil vom 4.3.2015, Az.: 1 U 84/13, rechtskräftig seit 21.9.2016).

 

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Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

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