Änderungen im technischen Regelwerk für Aufzugsanlagen

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​veröffentlicht am 2. Mai 2025



​Aufzüge gelten dem TÜV-Verband zufolge als eines der sichersten Transportmittel und befördern täglich Millionen Menschen weltweit. In Deutschland haben im Jahr 2023 die Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) 667.080 Aufzugsanlagen geprüft. Aktuell wurden einige Anpassungen und Änderungen in zwei VDI-Richtlinien und der TRBS 3121 vorgenommen, die es im Betrieb der Aufzugsanlagen zu berücksichtigen gilt.


Aktualisierung der Vorgaben zur Aufzugssteuerung VDI 6017

Die Richtlinie VDI 6017, die sich mit der Steuerung von Aufzügen im Brandfall befasst, wurde überarbeitet und im Oktober 2024 neu veröffentlicht. Das Hauptziel des Regelwerks ist die Erhöhung der Sicherheit für die im Aufzug befindlichen Personen im Brandfall. Dazu sind Aufzüge mit einer Steuerung ausgestattet, die sie automatisch aus dem Gefahrenbereich zu einer sicheren Haltestelle führt. Diese sogenannte Brandfallhaltestelle dient als Evakuierungspunkt, von dem aus sich die Fahrgäste in Sicherheit bringen können.

​Die aktualisierte Fassung der VDI 6017 enthält neue Vorgaben, um zu bestimmen, wann eine Brandmeldung als kritisch einzustufen ist und unter welchen Umständen Aufzüge auch nach einer ersten Alarmierung weiterbetrieben werden dürfen. Sie sieht weiterhin die statische Brandfallsteuerung mit nur einer Bestimmungshaltestelle und die erweiterte statische bzw. teildynamische Brandfallsteuerung mit einer Ausweichhaltestelle vor. Diese Ausweichhaltestelle wird angefahren, wenn in der Bestimmungshaltestelle Rauch detektiert wird. Die dynamische Brandfallsteuerung wurde in der überarbeiteten VDI 6017 als Standardvariante aufgrund der Komplexität und der fehlenden Umsetzung verworfen.

Neue Prüfvorgaben integriert

Eine weitere Neuerung betrifft die Prüfung der Systeme: Die in der DIN EN 81-73 festgelegten Verhaltensweisen von Aufzügen im Brandfall wurden in die VDI 6017 aufgenommen. Dazu zählen unter anderem:

  • Test der Notrückführung,
  • Begrenzung der maximalen Türöffnungszeit auf 20 Sekunden,
  • Reaktion des Aufzugs auf Rufe von innen und außen sowie
  • Integration von Brandmeldesignalen.

Zwar gibt die Richtlinie keine konkreten Prüfintervalle vor, jedoch sollen regelmäßige Tests helfen, Systemfehler frühzeitig zu erkennen. Da in vielen Gebäuden regelmäßig Wartungsarbeiten an der Brandmeldetechnik durchgeführt werden, ist es essenziell, die Auswirkungen auf die Aufzugssteuerung laufend zu überprüfen.

Die überarbeitete Richtlinie stellt somit sicher, dass moderne Sicherheitsstandards eingehalten werden und eine effiziente Evakuierung in Notfallsituationen gewährleistet ist.

Notrufmanagement – Aktualisierte Richtlinie VDI 4705

​Im Oktober 2024 wurde auch die überarbeitete VDI-Richtlinie 4705 veröffentlicht, die sich mit der Planung des Notrufmanagements zur organisatorischen und technischen Abwicklung von Notrufen beschäftigt. Dabei wird klar, dass der Aufzugsnotruf nicht ausschließlich auf den in der EN 81-28 spezifizierten technischen Einrichtungen beruht, sondern ebenso auf entscheidenden organisatorischen Maßnahmen. Die Richtlinie unterstreicht, dass der Notruf – als zentrale Maßnahme zur Personenbefreiung bei Störungen in der Aufzugsanlage – nur dann wirksam ist, wenn die Abläufe und Prozesse im Vorfeld umfassend geplant, geprüft und dokumentiert wurden.

Technische und organisatorische Maßnahmen im Überblick

​Im Kern befasst sich die Richtlinie mit folgenden Aspekten:

  • Technische Lösungen: Alle Anlagen müssen mittlerweile mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet sein. Die VDI 4705 liefert konkrete Vorgaben, welche technischen Einrichtungen notwendig sind, um im Notfall eine schnelle Reaktionsmöglichkeit zu gewährleisten.
  • Organisatorische Maßnahmen: Neben den technischen Möglichkeiten liegt der Fokus der Richtlinie nun auf der Planung und Etablierung von Prozessen. Nur wenn die Aufzugsbetreiber und -verantwortlichen ihre Abläufe kennen, können sie wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine unnötige Verzögerung bei der Befreiung eingeschlossener Personen zu verhindern.
  • Schnittstellen und Nachweisführung: Zur nachhaltigen Sicherstellung des Notrufmanagements ist die Planung der Schnittstellen zwischen technischen Komponenten und organisatorischen Abläufen sowie deren kontinuierliche Prüfung und Dokumentation essenziell.
  • Die überarbeitete VDI-Richtlinie macht deutlich: Der sichere Betrieb von Aufzügen erfordert ein effektives Notrufmanagement. Dies bedeutet, dass nicht nur die technische Ausstattung, sondern vor allem die daraus resultierenden organisatorischen Maßnahmen – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur fortlaufenden Prüfung – maßgeblich zur Sicherheit der Nutzer beitragen.

Neuerungen und Änderungen der TRBS 3121

​Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bilden einen zentralen Referenzrahmen für die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen. Mit der Novellierung, die in der aktuellen Fassung der TRBS 3121 (GMBl 2025 S. 137 [Nr. 7]) umgesetzt wurde, reagiert der zuständige Ausschuss auf die fortschreitende technische Entwicklung sowie auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.

Die TRBS 3121 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Betrieb von Aufzugsanlagen. Im Zuge der Überarbeitung wurden – neben der Anpassung an den Stand der 
Technik – insbesondere die Rollendefinitionen, die Schnittstellen zur Gebäudetechnik und ein Anhang zu 
Feuerwehraufzügen ergänzt.

Die Novellierung hat den Rahmen der Begriffsbestimmungen erweitert. Neben der bisherigen Definition des Arbeitgebers werden nun auch (wieder) die Betreiber – als natürliche oder juristische Personen, die maßgeblichen Einfluss auf Errichtung, Änderung oder Betrieb einer Anlage haben – explizit einbezogen. Diese Klarstellung soll insbesondere die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung (GBU) und die Dokumentationspflichten verbessern. Der Betreiber ist künftig verpflichtet, die Schnittstellen zwischen Aufzug und baulicher Anlage intensiver in die anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Zudem findet auch der Begriff des Aufzugswärters wieder Einzug in die Überarbeitung der TRBS, und zwar als erweiterte Definition zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen.

Neu ist der Abschnitt über den Einsatz von aufzugsfremdem Fachpersonal an den Aufzugsanlagen, das ggfs. im Wirkbereich tätig sein muss. Hier sind neben der bekannten Fremdfirmeneinweisung bzw. bei eigenem Personal neben der Unterweisung auch Zugangsregelungen zu treffen und ein Instandhaltungs- sowie Reinigungskonzept zu erstellen.

Die Anhänge 3 und 4 erweiterten den Blickwinkel der TRBS 3121

​Als Neuerungen wurden zwei zusätzliche Anhänge eingeführt, die speziell auf besondere Einsatzszenarien und bauliche Schnittstellen eingehen. Im Anhang 3 werden die zusätzlichen Anforderungen an Feuerwehraufzüge beschrieben, also Aufzugsanlagen, die im Rahmen von Rettungs- und Brandbekämpfungseinsätzen zum Einsatz kommen. Neben den allgemeinen Sicherheitsvorgaben müssen hier zusätzliche, feuerwehrspezifische Maßnahmen erfüllt werden, etwa die Bereitstellung und regelmäßige Prüfung von technischen Einrichtungen wie Brandmelde- und Druckbelüftungsanlagen sowie Ersatzstromversorgungen. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen aus weiteren Rechtsbereichen vorliegen und entsprechende organisatorische Maßnahmen – unter Einbindung der zuständigen Fachkräfte – getroffen werden, um im Notfall eine zuverlässige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Im Anhang 4 wird der Fokus auf die Schnittstelle zwischen der Aufzugsanlage und der baulichen Umgebung des Gebäudes gelegt. Hier sind Maßnahmen gefordert, die dafür sorgen, dass alle relevanten baulichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch an den Übergängen zwischen Aufzug und Gebäudestruktur berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem die korrekte Kennzeichnung von Anschlagpunkten, das Vorhalten von Errichterbescheinigungen, Gebäudegenehmigungen sowie die Einbindung von Fachleuten zur Beurteilung der Gebäudestruktur und der verwendeten Materialien. Ziel ist es, eine durchgehende Sicherheit zu gewährleisten – sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfall.

Insgesamt tragen die Anpassungen in allen drei Regelwerken dazu bei, dass moderne Sicherheitsstandards umgesetzt werden können. Durch die regelmäßige Prüfung und die klare Definition der technischen sowie organisatorischen Maßnahmen wird eine effektive Risikominimierung erreicht. Dies sorgt nicht nur für einen verbesserten Schutz im Alltagsbetrieb, sondern gewährleistet auch im Ernstfall eine reibungslose und sichere Evakuierung aller Beteiligten.​
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Sebastian Kick

staatl. geprüfter Techniker, B. Sc. technische Betriebswirtschaft

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