Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge durch Gebühren- und Entgeltkalkulationen sichern

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veröffentlicht am 1. Juli 2022

 

 

 

Viele kommunale Einrichtungen finanzieren sich zumindest anteilig über Gebühren oder privatrechtliche Entgelte. Gerade in Zeiten angespannter Haushalte und drohender rückläufiger (Steuer-)Einnahmen kommt der Kostendeckung der Einrichtung über Gebühren und Entgelte eine wichtige Bedeutung zu.


Die Kosten für die Leistungen der Daseinsvorsorge, wozu neben der Wasserversorgung auch die Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Friedhöfe und Kindertagesstätten zählen, werden durch Entgelte gedeckt. Dabei wird je nach Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Entgelten unterschieden.

 

Bei einem öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis auf Grundlage einer Satzung erfolgt die Finanzierung der Leistung in der Regel über Gebühren. Die Gebührenerhebung ist in den jeweiligen landesspezifischen Kommunalabgabengesetzen (KAG) geregelt. Entgelte bzw. Preise werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses gefordert, wobei die Grundsätze des öffentlichen Finanzgebarens auch bei der Kalkulation der Preise von Daseinsvorsorgeleistungen gelten.

 

Unabhängig davon, ob es nun öffentlich-rechtliche Gebühren oder privatrechtliche Entgelte sind, müssen die Leistungen der Daseinsvorsorge in jedem Fall kostendeckend erbracht werden. Defizite sind im Interesse einer sicheren und nachhaltigen Aufgabenerfüllung unbedingt zu vermeiden, die angemessene Finanzierung der Daseinsvorsorge ist durch die Kalkulation der dafür notwendigen Entgelte (Gebühren/Preise) sicherzustellen.  

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entgeltkalkulation und -gestaltung. In einem ersten Schritt werden die Kosten der jeweiligen Einrichtung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Dabei haben wir im Rahmen der Kalkulation neben den gesetzlichen Grundlagen auch die aktuelle Rechtsprechung fest im Blick. Zudem beziehen wir in unsere Entgeltermittlung stets auch die Rahmenbedingungen vor Ort mit ein. So wirken sich die aktuell bestehenden Unsicherheiten auf Ebene der Beschaffungs-, Energie- und Baupreise in Abhängigkeit unterschiedlichster Faktoren (bspw. Investitionszyklus, Grad fremdvergebene Leistungen) lokal sehr unterschiedlich aus. Dies rechtfertigt eine Berücksichtigung über Szenarioanalysen in der Entgeltkalkulation, die wir standardisiert vorsehen. Aus szenarioabhängigen Kosten lässt sich der jeweilige kostendeckende Entgeltbedarf ermitteln, wobei auch unterschiedliche Kostendeckungsgrade berücksichtigt werden.

 

Auf Basis des Entgeltbedarfs ist dann ein „passendes”, also praktikables und akzeptiertes Entgelt- bzw. Gebührenmodell festzulegen, nach dem die Entgelte bzw. Gebühren auf die einzelnen Nutzer bzw. Nutzergruppen umgelegt werden. Ein Kern der Überlegungen ist dabei regelmäßig die Höhe und Bemessungsgrundlage für Grundgebühren.

 

Zur nachhaltig kostendeckenden Aufgabenerfüllung sollten Träger öffentlicher Einrichtungen über eine transparente Entgeltkalkulation verfügen. Mithilfe professioneller Unterstützung wird die Kalkulation dabei nicht nur Grundlage für die kommende Entgeltanpassung, sondern dient den Trägern auch als Steuerungsinstrument und Grundlage für eine nutzerorientierte Entgeltgestaltung.

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