Steuervergünstigungen für Investoren in Georgien

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veröffentlicht am 27. Mai 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

​Georgien ist nicht nur für seine schöne Natur, gute Weine und Gastfreundschaft der Menschen bekannt. Auch für ausländische Investoren bietet das Land großes Potenzial. In den letzten Jahren hat Georgien sehr viele Schritte unternommen um das Investitionsklima zu verbessern. 

  

  

Georgien zeichnet sich vor allem durch wenig Bürokratie und zahlreiche vorteilhafte Steuerbefreiungen aus. Für Investoren sind vor allem folgende Steuervergünstigungen von großer Bedeutung:

1. Gewinnsteuerbefreiungen für IT-Unternehmen

Georgien bietet Gewinnsteuerbefreiungen für IT-Unternehmen an, wenn sich ihr Zielmarkt außerhalb des Landes befindet (sog. Virtual Zone Entity (VZE). Nach der georgischen Steuergesetzgebung ist VZE eine juristische Person, die informationstechnische Aktivitäten durchführt oder einen relevanten Status erhalten hat. Informationstechnologien definieren sich durch die Entwicklung, die Unterstützung der Entwicklung, des Designs und die Einführung von Computerinformationssystemen, die in Softwareprodukten resultieren. Der durch die Entwicklung von Informationstechnologien außerhalb Georgiens erzielte Gewinn von VZE ist von der Körperschaftsteuer (Gewinnsteuer) befreit.

Georgien wird aufgrund des qualifizierten Personals vor Ort zu einem beliebten Geschäftsort für IT-Unternehmen. Es ist eine Branche, die sehr viel Potenzial für die Zukunft bietet und sich auch in den nächsten Jahren kontinuierlich fortentwickeln wird. 

2. Freie Industriezonen in Georgien

Die freie Industriezonen (FIZ) wurden mit dem Ziel gegründet, ausländisches Investitionskapital und Investoren nach Georgien zu locken. Die FIZ bieten dort ansässigen Unternehmen (FIZ Company) erweiterte Steuervorteile sowie eine einfache Bedienung. Gemäß der georgischer Gesetzgebung gelten folgende Erleichterungen:

  • Der von der FIZ-Gesellschaft erzielte Gewinn ist von der Körperschaftsteuer (Gewinnsteuer) befreit.
  • Die Einfuhr ausländischer Waren in die FIZ ist von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Transaktionen, die im Hoheitsgebiet der FIZ durchgeführt werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Immobilien in FIZ sind von der Grundsteuer befreit.
  • Die Einfuhr ausländischer Waren in die FIZ ist von der Einfuhrsteuer befreit.
  • Die Einfuhr der in der FIZ hergestellten Waren in ein anderes Gebiet Georgiens (außerhalb der FIZ) ist von der Einfuhrsteuer befreit.
  • Dividenden, die von einer FIZ-Gesellschaft gezahlt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer.
  • Die FIZ Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Einkommensteuer von Gehältern einzubehalten, die an ihre Mitarbeiter gezahlt werden. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, Einkommensteuer auf die Gehälter zu erklären und zu zahlen.
Diese Steuerbefreiungen sind jedoch durch einige Bedingungen beschränkt:
  • Beispielsweise ist der FIZ-Gesellschaft untersagt, Dienstleistungen für eine nach georgischem Recht registrierten Person zu erbringen (mit Ausnahme einer anderen FIZ-Gesellschaft).
  • Der FIZ-Gesellschaft ist es untersagt, Dienstleistungen von einer in Georgien ansässigen Person zu erwerben, die außerhalb der FIZ registriert ist, mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Dienstleistungen in der engeren Auswahl.
Zu beachten ist, dass die georgische Gesetzgebung in Bezug auf Dienstleistungsfragen, die die FIZ-Gesellschaft für ausländische Unternehmen erbringt, teils mehrdeutig ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an, sodass immer eine separate und grundlegende Prüfung unter Berücksichtigung aller Aspekten erforderlich ist.

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